Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: BM Baulogistik + Service GmbH

Auftragswert

€346k

Zuschlag am

22. Juni 2026

TED·430035-2026

Baustelleneinrichtung für den Neubau der Grundschule Sieker

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeld, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€225k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Bielefeld schreibt die Baustelleneinrichtung für den Neubau der Grundschule Sieker aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Einrichtung von Baustellenzufahrten, die Bereitstellung von Bauzäunen, Containern sowie die Sicherstellung der Baustrom- und Wasserversorgung. Die Vergabe erfolgt als öffentlicher Auftrag.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Bielefeld schreibt die Ausführung der Baustelleneinrichtung im Rahmen des Projekts "Neubau Grundschule Sieker" öffentlich aus. Leistungsumfang: - Schutzmaßnahmen für Bäume und Wurzelbereiche - Einrichtung und Betrieb von Baustellenzufahrten und Baustellenflächen - Bereitstellung und Unterhaltung von Bauzäunen sowie Tor- und Zugangsbereichen - Verkehrslenkende Maßnahmen wie Verkehrszeichen, Absperrschranken und Absicherung der Baustelle - Aufstellen, Vorhalten und Instandhalten von Büro-, Sanitär-, Küchen- und Aufenthaltscontainern inkl. deren Reinigung - Baustromversorgung, Baubeleuchtung, Wasseranschlüsse und Entwässerungsarbeiten - Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum mit allen erforderlichen Genehmigungen und provisorischen Anpassungen - Bereitstellung aller erforderlichen Stundenlohnarbeiten und Hilfspersonal - Sicherung und Schutz angrenzender Bereiche sowie fachgerechte Entsorgung von Abfällen Die Vergabe erfolgt gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen für öffentliche Aufträge. Die Angebotsunterlagen können ab sofort abgerufen werden, der späteste Abgabetermin wird gesondert auf der Vergabeplattform bekanntgegeben. Für Rückfragen steht das Vergabemanagement der Stadt zur Verfügung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bielefeld sucht einen Dienstleister für die komplette Baustelleneinrichtung beim Neubau der Grundschule Sieker. Zu den Aufgaben gehören die Vorbereitung der Baustellenflächen, das Aufstellen von Bauzäunen und Containern für Büro- und Sanitärzwecke sowie die Einrichtung der notwendigen Strom- und Wasseranschlüsse. Zudem muss der Auftragnehmer für die Verkehrssicherung im öffentlichen Raum sorgen und die Baustelle während der Bauzeit instand halten. Es handelt sich um eine klassische vorbereitende Bauleistung, die für den reibungslosen Ablauf des Schulneubaus essenziell ist.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenBaustelleneinrichtungOeffentliche VerwaltungSchulbauBauhauptgewerbeInfrastruktur
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau Grundschule Sieker, Baustelleneinrichtung

- Schutzmaßnahmen für Bäume und Wurzelbereiche - Einrichtung und Betrieb von Baustellenzufahrten und Baustellenflächen - Bereitstellung und Unterhaltung von Bauzäunen sowie Tor- und Zugangsbereichen - Verkehrslenkende Maßnahmen wie Verkehrszeichen, Absperrschranken und Absicherung der Baustelle - Aufstellen, Vorhalten und Instandhalten von Büro-, Sanitär-, Küchen- und Aufenthaltscontainern inkl. deren Reinigung - Baustromversorgung, Baubeleuchtung, Wasseranschlüsse und Entwässerungsarbeiten - Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum mit allen erforderlichen Genehmigungen und provisorischen Anpassungen - Bereitstellung aller erforderlichen Stundenlohnarbeiten und Hilfspersonal - Sicherung und Schutz angrenzender Bereiche sowie fachgerechte Entsorgung von Abfällen

CPV 45113000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an BM Baulogistik + Service GmbH · €346k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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