Baustelleneinrichtung, Baustromversorgung und Baubeleuchtung

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Augsburg schreibt die Bereitstellung von Baustrom und die dazugehörige Baustelleneinrichtung sowie Beleuchtung aus. Der Auftrag umfasst die technische Infrastruktur für Baustellen im Stadtgebiet. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises.
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Baustelleneinrichtungen, Baustromversorgung und Baubeleuchtung
Die Stadt Augsburg sucht einen Dienstleister für die elektrische Erschließung von Baustellen. Dies beinhaltet die Einrichtung der Baustelle, die Bereitstellung der Stromversorgung sowie die notwendige Baubeleuchtung, um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, müssen Bieter die üblichen gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Integrität eines Unternehmens erfüllen. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB (z.B. keine kriminellen Vereinigungen, kein Betrug)
- Keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB (z.B. keine Insolvenz, keine schweren beruflichen Verfehlungen)
- Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
-- Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, insbesondere: Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Betrug oder Subventionsbetrug; Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung; Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung -- Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB, insbesondere: Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz- oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit; schwere Verfehlung, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Interessenkonflikt; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A. Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotBaustelleneinrichtungen, Baustromversorgung und Baubeleuchtung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 15. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung