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Baureinigungsarbeiten für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes

Stadt Radevormwald - Der Bürgermeister -Radevormwald, GermanyVeröffentlicht 4. Mai 2026
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
2. Juni 2026
4 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Radevormwald vergibt die Baureinigungsleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes an der Nordstraße. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Reinigung der Baufläche und der Gebäudehülle nach Fertigstellung der Roh- und Ausbauphase. Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren angelegt, die Angebotsfrist endet im Juni 2026. Ein offizieller Schätzwert wird in der Bekanntmachung nicht genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit nutzbaren Räumen für die Bürger/innen der Stadt

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Radevormwald sucht einen Dienstleister für die Baureinigung beim Neubau eines neuen Verwaltungsgebäudes an der Nordstraße. Nach Abschluss der eigentlichen Bauarbeiten muss die gesamte Baustelle sowie das Gebäudeinneren und die Fassade fachgerecht gereinigt werden, damit die Räumlichkeiten anschließend von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben, die Angebotsfrist endet im Juni 2026. Für die Teilnahme müssen Unternehmen nachweisen, dass sie alle gesetzlichen Pflichten in den Bereichen Steuern, Soziales, Umwelt und Arbeit einhalten. Der geschätzte Auftragswert liegt im mittleren fünfstelligen Eurobereich.

BauleistungenReinigungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungKommunalverwaltungBaureinigungOeffentlicher BauVerwaltungsgebaudeReinigungsdienstleistungenKommunale BeschaffungBauvorbereitung
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis der Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsrecht
  • Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB
  • Erfüllung der Lieferkettensorgfaltspflicht
  • Nachweis der Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes
  • Keine Beteiligung an der Vergabevorbereitung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm § 124 Abs. 2 GWB iVm § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Terroristische Straftaten oder Straftaten, die im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen: § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 123 Abs. 4 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §§ 6 e und 6f VOB/A EU iVm §§ 124 § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrechte verstößt Verpflichtungen verstoßen hat, Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe nachgefordert nach den gesetzlichen Bestimmungen der VOB/A EU

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau Nordstraße- Baureinigungsarbeiten

Baureinigungsarbeiten

CPV 45000000, 90910000Frist 2. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link