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Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für den Neubau der B14 zwischen Nellmersbach und Backnang

Baden-Württemberg
Stuttgart, Germany·Veröffentlicht 28. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturBauueberwachungStrassenbauIngenieurleistungenOeffentliche VerwaltungInfrastrukturprojekt
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg schreibt die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für die Bauabschnitte 1.2 und 2.1 des B14-Neubaus aus. Der Auftrag umfasst die fachliche Begleitung und Überwachung der Baumaßnahmen im Bereich zwischen Nellmersbach und Backnang-West. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

BA 1.2 und 2.1 - Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung

VergabeHero-Einschätzung

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sucht einen Dienstleister für die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung beim Ausbau der Bundesstraße B14 zwischen Nellmersbach und Backnang. Die Aufgabe besteht darin, die Bauarbeiten vor Ort fachlich zu steuern und zu kontrollieren, um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Bauabschnitte 1.2 und 2.1 sicherzustellen. Da es sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt handelt, werden neben dem Preis vor allem die Qualität des Personaleinsatzkonzepts und das methodische Vorgehen bei der Bauüberwachung bewertet. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch verschiedene Eigenerklärungen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nachweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 123 GWB (Ausschlussgründe)
  • Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe)
  • Vorlage eines projektbezogenen Personaleinsatzkonzepts
  • Vorlage eines Vorgehenskonzepts für die örtliche Bauüberwachung
  • Nachweis der Eignung bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 2 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (1) Nr. 6-9 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (1) Nr. 1 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 4 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 1 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (1) Nr. 2-3 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (1) Nr. 4+5 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (1) Nr. 10 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 8+9 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 5 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 6 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 3 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §124 (1) Nr. 7 GWB Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung §123 (4) Nr. 1 GWB 1. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach sei es als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft an diesem Vergabeverfahren, so führt dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt ist. Die Beteiligung eines Unterauftragnehmers (Nachunternehmer) an mehreren Angeboten verschiedener Bieter/Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig und führt nicht zum Verfahrensausschluss aus diesem Grund. Die Bieter haben allerdings sicherzustellen, dass der Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) keinen Einblick in die jeweilige Angebotskalkulation oder sonstige wertungsrelevante Angebotsinhalte des Bieters erhält. 2. Die Kosten für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht erstattet (§ 77 Abs. 1 VgV). 3. § 47 (1) VgV: Sofern sich der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen bedient (Eignungsleihe), sind das Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten anderen Unternehmen den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Seitens der etwaigen Eignungsgeber müssen die Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB gem. dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung", soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag die "Erklärung Bewerbergemeinschaft" abgeben. 4. Ergibt der Teilnahmewettbewerb bzw. die Angebotswertung nach vollständiger Prüfung anhand der bekannt gemachten Kriterien eine Gleichwertigkeit mehrerer Bewerbungen oder Angebote, wird zur Herbeiführung einer Entscheidung ein Losentscheid durchgeführt. Der Losentscheid stellt in diesem Fall das vorgesehene und vergaberechtlich zulässige Mittel dar, um unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Chancengleichheit zu einem Ergebnis zu gelangen. Das Verfahren des Losentscheids wird transparent, manipulationssicher und nachvollziehbar festgelegt und dokumentiert. 5. Mit Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer - einschließlich aller mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter sowie etwaiger Nachunternehmer und deren Mitarbeiter - zur Einhaltung der Pflichten gemäß dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942). Weitere Einzelheiten sind der unter Teil A beigefügten Niederschrift über die Verpflichtung ("E BW Niederschrift Verpflichtung_07-25.pdf") zu entnehmen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau B14 zw. Nellmersbach und Backnang-West

Für den Neubau der B14 Nellmersbach - Backnang, Bauabschnitt BA 1.2 und BA 2.1 ist die verantwortliche Dienststelle das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen, Baureferat Süd (Referat 47.3). Zur Unterstützung des Projektteams in Backnang-Waldrems soll die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung für den Bau dieses Bauabschnittes vergeben werden. Der betroffene Teilausbau der B 14 beginnt bei Bau-km 6+380 mit dem Anschluss an den bereits fertiggestellten Bauabschnitt BA 1.1 und endet bei Bau-km 7+533 nordöstlich des Tunnel Maubach. Der Bereich zwischen Bau-km 7+533 bis 8+260 wird als Baustelleneinrichtungsfläche und Lagerfläche dienen.

CPV 71000000, 71300000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    Der Bieter legt mit dem Angebot ein projektbezogenes Personaleinsatzkonzept vor. Hier soll der Bieter projektbezogen das Personaleinsatzkonzept erläutern, in welchem Umfang welches Personal generell für das Projekt eingesetzt wird und sich in welchem Umfang vor Ort auf der Baustelle befindet. Das Personaleinsatzkonzept sollte folgende wertungsrelevante Inhalte umfassen: - Angabe des gesamten Personals, das für das Projekt eingesetzt werden soll mit Namen, Berufsbezeichnung, Berufserfahrung und der vorhandenen Qualifikationen sowie konkreter (vergleichbarer) Projekterfahrungen. - Personaleinsatzplan als Balkendiagramm mit maximaler Breite DIN A3. Die Lesbarkeit ist sicherzustellen. - Aussagen und nachvollziehbare Darstellung zum Umfang des Personaleinsatzes für das Projekt, sowie zum Umfang der Präsenz des Personals auf der Baustelle. - Erläuterung der Verfügbarkeit und Kontinuität des Personals (Vertretungsregelung) zum möglichen Auftragszeitpunkt. - Es ist darzulegen, wie flexibel auf Änderungen des Bauablaufs reagiert werden kann. - Es ist auf die unterschiedlichen Funktionen (Bauoberleitung (Projektleitung), Bauüberwachung) einzugehen. Zur Bewertung werden folgende Fragestellungen herangezogen: - Lässt die Qualität des Personals und die Zusammensetzung des Projektteams eine optimale Leistungserfüllung erwarten? - Bietet der Personaleinsatz mit Vertretungsregelungen die Gewähr für eine optimale Leistungserfüllung?

    40%
  • quality

    Der Bieter reicht mit dem Angebot ein Vorgehenskonzept ein. Das Vorgehenskonzept sollte folgende wertungsrelevante Inhalte umfassen: - Beschreibung der Tätigkeit der Örtlichen Bauüberwachung, einschl. Überwachungsteam und der Bauoberleitung sowie die Kommunikation mit dem Auftraggeber mittels Schaubildes und Erläuterungen (max. 2 DIN A4 Seiten). - Beschreibung, wie die Leistung der ausführenden Firma überwacht werden soll und wie die Einhaltung des Bauzeitenplanes sichergestellt wird (max. 1 DIN A4 Seite). Zur Bewertung werden folgende Fragestellungen herangezogen: - Nachvollziehbarkeit und Plausibilitäten der erarbeiteten projektspezifischen Herangehensweise - Nachvollziehbarkeit und Plausibilitäten der Beschreibung der geplanten Tätigkeit der Örtlichen Bauüberwachung einschl. Überwachungsteam und der Bauoberleitung unter Berücksichtigung der Schnittstellen. - Wurden projektspezifische Risiken erkannt und Lösungen plausibel erarbeitet?

    20%
  • price

    Honorar/Preis

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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