Bauoberleitung und Bauüberwachung für Brückenbaumaßnahmen an der B16 und St2230
Was wird ausgeschrieben
Das Staatliche Bauamt Landshut schreibt Leistungen der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung für die Erneuerung von Brückenbauwerken an der B16 und St2230 aus. Das Projekt umfasst den Neubau und Abbruch von Spannbeton- sowie Behelfsbrücken im Zeitraum von März 2027 bis Dezember 2028. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 300.000 EUR.
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Erbringung von Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI; Ingenieurvertrag für Bauoberleitung Lph. 8 (HOAI-basiert mit 13 % von 15 %) und Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung bei der Brückenbaumaßnahme "B16 Erneuerung zweier Brücken über Deutsche Bahn bei Saal". Die Bauleistungen erfolgen von März 2027 bis Dezember 2028 und umfassen: - Erstellung und Abbruch zweier Spannbetonbrücken B16 über DB (BW01, BW02) - Erstellung und Rückbau zweier Behelfsbrücken B16 über DB (BW03, BW04) - B16 Straßenbauarbeiten auf einer Länge von ca. 1,30 km - Erstellung und Abbruch einer Stahlbetonbrücke St2230 über Hopfenbach (BW05) - St2230 Straßenbauarbeiten auf einer Länge von ca. 1,45 km Die Umfahrung der B16 wird östlich des Bestandsbauwerke BW01 und BW02 mit der Herstellung einer Behelfsumfahrung über die Behelfsbrücken BW03 und BW04 gewährleistet. Für die St2230 ist bauzeitlich eine Vollsperrung mit Umleitung geplant. Weitere Informationen siehe Projektbeschreibung.
Das Staatliche Bauamt Landshut sucht einen Ingenieurdienstleister für die Bauüberwachung bei komplexen Brückenbauprojekten. Konkret geht es um die Erneuerung von zwei Brücken über die Deutsche Bahn an der B16 sowie eine weitere Brücke über den Hopfenbach an der St2230. Die Aufgabe umfasst die Bauoberleitung und die örtliche Überwachung der Arbeiten, die von März 2027 bis Ende 2028 geplant sind. Da die Maßnahmen den laufenden Verkehr betreffen, sind auch Behelfsbrücken und Umleitungen Teil des Projekts. Die Vergabe erfolgt nach HOAI-Vorgaben (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotErbringung von Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI; Ingenieurvertrag für Bauoberleitung Lph. 8 (HOAI-basiert mit 13 % von 15 %) und Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung bei der Brückenbaumaßnahme "B16 Erneuerung zweier Brücken über Deutsche Bahn bei Saal". Die Bauleistungen erfolgen von März 2027 bis Dezember 2028 und umfassen: - Erstellung und Abbruch zweier Spannbetonbrücken B16 über DB (BW01, BW02) - Erstellung und Rückbau zweier Behelfsbrücken B16 über DB (BW03, BW04) - B16 Straßenbauarbeiten auf einer Länge von ca. 1,30 km - Erstellung und Abbruch einer Stahlbetonbrücke St2230 über Hopfenbach (BW05) - St2230 Straßenbauarbeiten auf einer Länge von ca. 1,45 km Die Umfahrung der B16 wird östlich des Bestandsbauwerke BW01 und BW02 mit der Herstellung einer Behelfsumfahrung über die Behelfsbrücken BW03 und BW04 gewährleistet. Für die St2230 ist bauzeitlich eine Vollsperrung mit Umleitung geplant. Weitere Informationen siehe Projektbeschreibung.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/297668
- price30%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/297668
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung