Bauoberleitung für Bundesfernstraßen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordost vergibt die Bauoberleitung für Bundesfernstraßenbauprojekte im Bereich Brandenburg Nordost. Bei der Bauoberleitung handelt es sich um eine Dienstleistung gemäß CPV-Code 71521000, die die übergeordnete Projektsteuerung und Qualitätsüberwachung während der Bauphase umfasst. Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026. Das Verfahren ist als offenes Verfahren nach VgV durchgeführt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Bauoberleitung
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordost mit Sitz in Hohen Neuendorf (Brandenburg) sucht einen Dienstleister für die Bauoberleitung bei Bundesfernstraßenbauprojekten. Die Bauoberleitung ist eine wichtige Aufgabe bei öffentlichen Infrastrukturprojekten: Sie überwacht die Ausführung der Bauarbeiten, koordiniert die beteiligten Firmen, prüft die Einhaltung von Qualitätsstandards und sorgt dafür, dass Zeitpläne und Budgets eingehalten werden. Der Auftrag ist für die Region Brandenburg Nordost (NUTS DE40A) ausgeschrieben. Bieter müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und die gesetzlichen Sozialversicherungs- sowie Steuerpflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden. Die Vergabe erfolgt anhand des niedrigsten Preises (60 %) und der Qualität (40 %).
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis Erfüllung Sozialversicherungspflichten
- Nachweis Erfüllung Steuerpflichten
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotBauoberleitung
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality20%
siehe Anlage "Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix"
- quality20%
siehe Anlage "Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix"
- price60%
Honorar/Preis
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung