Bauoberleitung, Bauüberwachung und SiGeKo für die Behelfsbrücke B 103

Was wird ausgeschrieben
Das Straßenbauamt Schwerin sucht einen Dienstleister für die Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) beim Bau einer Behelfsbrücke. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von 420 Tagen. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Ingenieurleistungen für den Straßen- und Brückenbau.
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anteilige Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und SiGeKo für die Herstellung der Behelfsbrücke
Das Straßenbauamt Schwerin schreibt Ingenieurleistungen für den Bau einer Behelfsbrücke über den MEW aus. Der beauftragte Dienstleister übernimmt dabei die Bauoberleitung, die örtliche Bauüberwachung sowie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo), um den reibungslosen Ablauf auf der Baustelle zu gewährleisten. Die Laufzeit des Auftrags beträgt 420 Tage. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Nachweise zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit sowie zur Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards belegen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und weiterer Arbeitnehmerschutzgesetze
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden
Aufteilung in Lose
1 Lotanteilige Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und SiGeKo für die Herstellung der Behelfsbrücke
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 30. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung