Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Baumpflegearbeiten
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Fürth vergibt eine Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Unterhaltsarbeiten an Straßenbäumen sowie Bäumen in Parks und Grünanlagen. Der Leistungsumfang umfasst Pflegeschnitte unterschiedlicher Stärke, Totholzbeseitigung und Kroneneinkürzungen nach den aktuellen technischen Regeln für Baumpflege. Die Arbeiten werden sowohl mit Arbeitsbühnen als auch in Seilklettertechnik durchgeführt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung erstreckt sich bis voraussichtlich Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Es handelt sich um wiederkehrende baumpflegerische Unterhaltsarbeiten an Straßenbäumen und Bäumen in Grünanlagen und Parks im Stadtgebiet Fürth. Zur Anwendung kommen Arbeiten gem. aktueller ZTV-Baumpflege wie beispielsweise schwach bis starke Pflegeschnitte, Totholzbeseitigung oder Kroneneinkürzungen sowohl mit Arbeitsbühne als auch in Seilklettertechnik.
Die Stadt Fürth sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Pflege von Bäumen auf Straßen, in Parks und Grünanlagen. Der Auftrag umfasst klassische Baumpflegearbeiten wie das Zurückschneiden von Ästen, das Entfernen von totem Holz und das Einkürzen von Kronen, um die Sicherheit und das Wachstum der Bäume zu gewährleisten. Die Arbeiten werden je nach Bedarf und Baumhöhe entweder mit Hubarbeitsbühnen oder durch spezialisierte Kletterer durchgeführt. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, die bis Juni 2026 läuft und bei Bedarf einzelne Pflegemaßnahmen nachtragsfähig macht.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmerentsendegesetzes
- Fehlende Verurteilungen wegen schwerwiegender Rechtsverstöße in den letzten zwei Jahren
- Erfahrung in der Baumpflege nach ZTV-Baumpflege-Richtlinien
- Verfügbarkeit von Arbeitsbühnen und Seilklettertechnik
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Aufteilung in Lose
1 LotEs handelt sich um wiederkehrende baumpflegerische Unterhaltsarbeiten an Straßenbäumen und Bäumen in Grünanlagen und Parks im Stadtgebiet Fürth. Zur Anwendung kommen Arbeiten gem. aktueller ZTV-Baumpflege wie beispielsweise schwach bis starke Pflegeschnitte, Totholzbeseitigung oder Kroneneinkürzungen sowohl mit Arbeitsbühne als auch in Seilklettertechnik.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung