Betrieb und Wartung eines Mähraupen-Fuhrparks für die Landschaftspflege

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.05.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
600.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Fuhrparkverwaltung (50111100)
  • Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht (77000000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
251142-2026
Verfahrensnummer
a061bd47-cc63-4e97-b0dc-70ca2463f20d

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein sucht im Rahmen einer Vereinbarung Dienstleistungen für den fachgerechten Betrieb, die Betreuung und die Wartung ihres Mähraupen-Fuhrparks auf Stiftungsflächen in Schleswig-Holstein. Jährlich sollen etwa 120 Hektar in rund 25 Teilflächen zwischen Juli und November gemäht und abgefahren sowie etwa 100 Hektar in rund 10 Teilflächen bis Ende Februar im Winter gemäht werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 600.000 Euro; die Vereinbarung läuft von 2026 bis 2030.

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Leistungsbeschreibung

Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH) ist im Besitz von Raupenketten-Fahrzeugen, die für die Flächenpflege von Feuchtgrünland, Röhrichten und nassen Wie-sen auf Stiftungsflächen in Schleswig-Holstein eingesetzt werden. Damit sollen die Ziele der Biodiversitätsstrategie des Landes Schleswig-Holstein durch die gezielte Pflege von ökologisch wertvollen, empfindlichen Lebensraumtypen (LRT) erreicht werden. Zudem sollen die Maschinen auch zur Pflege von Wiesenvogel-Grünländern eingesetzt werden, die aufgrund des nassen meist weichen Untergrundes nicht mit normalen landwirtschaftlichen Geräten befahren werden können. Für den fachgerechten Betrieb auf den Stiftungsflächen und die fachgerechte Wartung des Maschinenparks soll eine Ausschreibung der dazu notwendigen Rahmenvereinbarung stattfinden.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Mähraupenfuhrpark Betrieb und Wartung 2026-2030

    Die hier genannten Mengen sowie das Auftragsvolumen stellen die Höchstmengen bzw. das Höchstauftragsvolumen dar. Mähen und abfahren: ca. 120 ha in ca. 25 Teilflächen pro Jahr (Einsatz Geräte von 01.07 - 15.11.) Mähen im Winter: ca. 100 ha in ca. 10 Teilflächen pro Jahr (Einsatz Geräte bis 28.02.) Der zu betreibende, zu betreuende und zu wartende Maschinenpark besteht aus folgenden Fahrzeugen: - Landschaftspflegeraupe I (Mähraupe Kässbohrer Pistenbully PB 260/42 Baujahr 1997) - Landschaftspflegeraupe III (Kässbohrer Pistenbully PB 200 Baujahr 2006) - Festkammer-Rundballenpresse (mit externem Ölmotor) für die Raupen (Krone Fortima F 1250 Baujahr 2015) - Frontscheiben-Mähwerk (mit externem Ölmotor) für die Raupen (Krone Mähwerk Easy Cut F 320 Baujahr 2016) - Tieflader I für den Raupentransport (Müller Mitteltal Tandem Tieflader 11 t ETÜ-TA-R Baujahr 2011) - Tieflader II für den Raupentransport (Müller Mitteltal Tandem Tieflader 11 t ETÜ-TA-R Baujahr 2011) - GRÜNLAND Für die notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Maschinen ist vom Auftragnehmer eine geeignete Werkstatt nebst Spezialwerkzeug und Wartungsgrube für die Dauer der Rahmenvereinbarung bereitzustellen Für den Betrieb ist die Vorlage einer Ausnahmegenehmigung für Transporte mit Über-breite (Breite des Fahrzeugzuges 3,50 Meter) erforderlich.

    Frist: 11.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 383541-2026

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