Baumkontrollen und Baumpflege für Liegenschaften in Brandenburg und Sachsen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.02.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
17.040 EUR
Lose
12
Auftraggeber
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Brandenburg, Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.12.2024
Bekanntmachungsnummer
768775-2024
Verfahrensnummer
ee7bd376-0d08-46e0-8a44-3344eff45a7a
CPV-Codes
77200000 · Dienstleistungen in der Forstwirtschaft; 77211500 · Baumpflege

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Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beschafft Baumkontrollen für rund 1.379 Bäume sowie Baumpflegeleistungen im Rahmen von Rahmenvereinbarungen. Die Leistungen sind auf zwölf regionale Lose in Potsdam und Brandenburg, Chemnitz und Sachsen, Dresden und Umgebung, Cottbus sowie Sachsen und der Lausitz verteilt; für die Pflege sind je nach Region maximale Auftragswerte von 17.040 bis 64.560 Euro netto vorgesehen. Die Kontrollen sollen planmäßig ein- bis zweimal jährlich sowie bei besonderen Ereignissen wie Stürmen erfolgen; die Angebotsfrist endet am 3. Februar 2025 um 8:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

--Baumkontrollleistungen an insgesamt ca. 1.379 Bäumen in -Potsdam und Brandenburg – Los 1 (ca. 429 Bäume) -Chemnitz und Sachsen – Los 2 (ca. 71 Bäume) -Sachsen - Los 3 (ca. 140 Bäume) -Dresden und Umgebung – Los 4 (ca. 269 Bäume) -Cottbus – Los 5 (ca. 246 Bäume) -Sachsen und Lausitz – Los 6 (ca. 224 Bäume) und --Baumpflegeleistungen (Rahmenvereinbarung) an max. Bäumen/für max. Leistungen in € netto in: -Potsdam und Brandenburg – Los 7 (max. 640 Bäume/max. 51.930,- €) -Chemnitz und Sachsen – Los 8 (max. 17.040,- €) -Sachsen - Los 9 (max. 33.600,- €) -Dresden und Umgebung – Los 10 (max. 64.560,- €) -Cottbus – Los 11 (max. 59.040 €) -Sachsen und Lausitz – Los 12 (max. 53.760,- €)

Leistungen nach Losen (12)

  • LOT-0001 · VOEK 403-24 Los 1 Vergabe von Baumkontrollleistungen

    Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.

    Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · VOEK 403-24 Los 2 Vergabe von Baumkontrollleistungen

    Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.

    Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · VOEK 403-24 Los 3 Vergabe von Baumkontrollleistungen

    Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.

    Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · VOEK 403-24 Los 4 Vergabe von Baumkontrollleistungen

    Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.

    Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · VOEK 403-24 Los 5 Vergabe von Baumkontrollleistungen

    Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.

    Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · VOEK 403-24 Los 6 Vergabe von Baumkontrollleistungen

    Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.

    Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · VOEK 403-24 Los 7 Vergabe von Baumpflegeleistungen

    Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.

    Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · VOEK 403-24 Los 8 Vergabe von Baumpflegeleistungen17.040 EUR

    Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.

    Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · VOEK 403-24 Los 9 Vergabe von Baumpflegeleistungen

    Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.

    Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · VOEK 403-24 Los 10 Vergabe von Baumpflegeleistungen

    Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.

    Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · VOEK 403-24 Los 7 Vergabe von Baumpflegeleistungen

    Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.

    Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · VOEK 403-24 Los 12 Vergabe von Baumpflegeleistungen

    Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.

    Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. - Der Ausschluss des Angebotes eines Bieters erfolgt, sobald dieses Angebot gleichzeitig für Baumkontroll- und Baumpflegemaßnahmen ein und desselben Loses abgegeben wird. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · VOEK 403-24 Los 1 Vergabe von Baumkontrollleistungen

Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
100 %

LOT-0002 · VOEK 403-24 Los 2 Vergabe von Baumkontrollleistungen

Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
100 %

LOT-0003 · VOEK 403-24 Los 3 Vergabe von Baumkontrollleistungen

Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
100 %

LOT-0004 · VOEK 403-24 Los 4 Vergabe von Baumkontrollleistungen

Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
100 %

LOT-0005 · VOEK 403-24 Los 5 Vergabe von Baumkontrollleistungen

Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
100 %

LOT-0006 · VOEK 403-24 Los 6 Vergabe von Baumkontrollleistungen

Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
100 %

LOT-0007 · VOEK 403-24 Los 7 Vergabe von Baumpflegeleistungen

Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
100 %

LOT-0008 · VOEK 403-24 Los 8 Vergabe von Baumpflegeleistungen

Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
100 %

LOT-0009 · VOEK 403-24 Los 9 Vergabe von Baumpflegeleistungen

Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
100 %

LOT-0010 · VOEK 403-24 Los 10 Vergabe von Baumpflegeleistungen

Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
100 %

LOT-0011 · VOEK 403-24 Los 7 Vergabe von Baumpflegeleistungen

Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
100 %

LOT-0012 · VOEK 403-24 Los 12 Vergabe von Baumpflegeleistungen

Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. - Der Ausschluss des Angebotes eines Bieters erfolgt, sobald dieses Angebot gleichzeitig für Baumkontroll- und Baumpflegemaßnahmen ein und desselben Loses abgegeben wird. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 226270-2025
Vergleichbare Verfahren266vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag281 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 38 Vergaben

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Baumkontrolle und Baumpflege auf bundeseigenen Liegenschaften in Sachsen und ThüringenBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland21.05.2026 -
Baumkontrollen und Baumpflege auf bundeseigenen Liegenschaften in BayernBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland05.08.2026 -
Baumkontrolle und Baumpflege auf Liegenschaften in Baden-WürttembergBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland20.08.2026 -
Verkehrssicherungsmaßnahmen: Baumkontrolle und Baumpflege auf Liegenschaften in BayernBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland28.07.2026 -
Verkehrssicherungsmaßnahmen: Baumkontrolle und Baumpflege auf Liegenschaften in Baden-WürttembergBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland20.08.2026 -
Verkehrssicherungsmaßnahmen: Baumkontrolle und Baumpflege auf Liegenschaften in BayernBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland28.07.2026 -
Dienstleistungen zur Offenlandpflege im Bundesforstbetrieb Thüringen-ErzgebirgeBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland20.04.2026 -
Leistungsüberwachung von Baumpflegearbeiten im BundesforstbetriebBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland22.06.2026397 Tsd. €

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
TGTreevolution.de GmbHHerrsching4327.07.20261 Mio. €steigend
TMTDE Mitteldeutsche Bergbau Service GmbHRötha4022.05.20263,1 Mio. €steigend
PGPenta Gebäudeservice GmbHBerlin3122.01.20252,1 Mio. €fallend
DGDonner GmbHBronkow3028.08.20262,1 Mio. €stabil
SGST GrünBau GmbHLeipzig3011.08.2026387 Tsd. €fallend
LGLausitzer Grün GmbHCottbus3008.06.2026 - steigend
TBThomas Behrisch Holzeinschlags- und Rückeunternehmen e.K.Rabenau OT Karsdorf3020.01.2025 - fallend
IIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KGLüdenscheid2217.08.2026148 Tsd. €steigend
CFcity forest GmbH - 2124.09.20256,5 Mio. €stabil
HMHFD Milbradt Forst GmbHGroß Polzin2028.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Sachsen (56) · Brandenburg (50) · Berlin (34) · Bayern (31) · Baden-Württemberg (17) · Nordrhein-Westfalen (13)

Laufende Rahmenverträge

Brandenburg
  • Baumkontrolle und Baumpflege auf bundeseigenen Liegenschaften in Brandenburg und BerlinTreevolution.de GmbH +6 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    6,5 Mio. €
    24.09.2025noch 12 Monate30.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Baumpflegearbeiten zur Herstellung der VerkehrssicherheitbaumklingStadtverwaltung der Fontanestadt NeuruppinNeuruppin, Deutschland
    1,3 Mio. €
    14.10.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Baumpflegearbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit in NeuruppinNürnberger Baumpflege GmbH +2 weitereStadtverwaltung der Fontanestadt NeuruppinNeuruppin, Deutschland
    84 Tsd. €
    16.12.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Baumpflege und Baumfällungen im Zuständigkeitsbereich des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums BurgJagd- und Forstservice GmbH +1 weitereBundeswehr-Dienstleistungszentrum BurgBurg, Deutschland
    31.03.2025noch 30 Monate31.03.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Pflege von Außenanlagen, Grünflächen, Bäumen und Winterdienst in Berlin und PotsdamBebra Gebäudemanagement und Service GmbH +2 weitereRundfunk Berlin-BrandenburgPotsdam, Deutschland
    17.01.2025noch 30 Monate31.03.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Aktiv seit 2023 · 284 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr98Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 284 seit 2023Spitze KW 24 · 2026 · 13

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
IIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG517.08.2026406 Tsd. €
GNGötz-Gebäudemanagement Nord GmbH426.06.2026560 Tsd. €
PDPiepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG317.08.2026507 Tsd. €
TGTreevolution.de GmbH327.07.2026525 Tsd. €
RSReigenia Service GmbH & Co. KG329.06.20261,1 Mio. €
TPTLD Planungsgruppe GmbH317.01.2025633 Tsd. €
WSWackler Service Group GmbH Co. KG214.09.2026254 Tsd. €
DMDEGAS mbH228.08.2026530 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvereinbarung für Lade- und Aufbewahrungsboxen für Lithium-Ionen-AkkusLionCare GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    1,9 Mio. €
    24.09.2024läuft aus30.09.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Baumkontrollen und Baumpflege auf bundeseigenen Liegenschaften in NorddeutschlandTreevolution.de +6 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    4,7 Mio. €
    04.11.2024noch 1 Monat31.10.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bereitstellung von Jira als Software as a Service mit Implementierung und SupportScolution GmbH & Co. KGBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    637 Tsd. €
    29.11.2024noch 2 Monate29.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle an sieben Bundespolizei-LiegenschaftenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    1 €
    29.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Entsorgung gefährlicher flüssiger und fester AbfälleVeolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG +4 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    116 Tsd. €
    10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Holzerntedienstleistungen und Holzbringung auf militärischen LiegenschaftenForst- und Landschaftsbau Reissner e.K. +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    559 Tsd. €
    10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Entsorgung von Bioabfällen, Speiseölen und FettabscheiderinhaltenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    627 Tsd. €
    19.11.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Begehung, Aufmaß, Fotodokumentation, Grundriss-Erstellung und Bewertung leerstehender WohnungenVoxelgrid GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    241 Tsd. €
    23.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Forstschutz-, Warnschutz- und weiterer Arbeitskleidung für die BundesforstGrube KG +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    1,1 Mio. €
    23.02.2026noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rechtsanwaltliche Beratung und Unterstützung für den öffentlichen EinkaufADVANT Beiten Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    4,2 Mio. €
    31.03.2025noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
18.09.2026Grünpflege und Grauflächenreinigung auf drei Bundesliegenschaften in BerlinOffen - -
17.09.2026Planungsleistungen für die Umrüstung von Beleuchtung auf LED in Baden-WürttembergVergebenTPTLD Planungsgruppe GmbH687 Tsd. €
17.09.2026Planungsleistungen zur Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED in Baden-WürttembergVergebenTPTLD Planungsgruppe GmbH838 Tsd. €
17.09.2026Planungsleistungen für die Umrüstung von Leuchtstofflampen auf LED-BeleuchtungVergebenTPTLD Planungsgruppe GmbH376 Tsd. €
14.09.2026Unterhalts- und Glasreinigung für gewerblich und behördlich genutzte Gebäude in München und GarchingOffen - -
11.09.2026Grünpflege und Grauflächenreinigung für Bundesliegenschaften in Sankt Augustin und der Wahner HeideOffen - -
08.09.2026Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für zwei Liegenschaften in RegensburgVergebenGDGies Dienstleistungen GmbH +1 weitere0 €
08.09.2026Unterhalts-, Grund- sowie Glas- und Rahmenreinigung für die Bundespolizei-Ausbildungsstätte BielefeldVergebenCEClean Excellence GmbH0 €
08.09.2026Generalunternehmerleistungen zur Sanierung und Erweiterung eines Wohngebäudes in MünchenVergeben - -
07.09.2026Grünpflege und Grauflächenreinigung für drei BundesliegenschaftenVergebenIIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG +1 weitere128 Tsd. €
04.09.2026Lieferung von Holzpellets an sechs Standorte in DeutschlandVergebenRGRosa GmbH82 Tsd. €
04.09.2026Erstellung eines Bau-Leistungsverzeichnisses für Photovoltaikanlagen auf BundeswehrgebäudenOffen - -
03.09.2026Neubau von 11 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen und Außenanlagen in RheinbachVergeben - -
31.08.2026Technisches Gebäudemanagement für Bundesliegenschaften in Bergisch Gladbach und KölnVergebenAMApleona Mitte-West GmbH5,6 Mio. €
27.08.2026Winterdienst für vier Bundesliegenschaften in Schleswig-HolsteinOffen - -
25.08.2026Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigung) BerlinOffen - -
24.08.2026Gebäudehüllensanierung Wohngebäude Münster-Gremmendorf mit Schadstoffsanierung und PV-AnlageOffen - -
24.08.2026Brandschutztechnische Reinigung der Raumschießanlage mit FilterwechselOffen - -
21.08.2026Baumkontrollen und Baumpflege auf Liegenschaften in Baden-WürttembergOffen - -
20.08.2026Wohnungsneubau mit Tiefgarage und AußenanlagenVergebenGSGOLDBECK Südwest GmbH17,4 Mio. €
20.08.2026Erdarbeiten und Baugrundverbesserung für das Wohnungsbauprojekt der ehemaligen Generalzolldirektion in PotsdamVergebenKGKeller Grundbau GmbH4,7 Mio. €
19.08.2026Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern in vier VerwaltungsregionenOffen - -
13.08.2026Gebäudereinigung: Unterhalts- und Glasreinigung in Köln, Aachen und EschweilerOffen - -
11.08.2026Grünpflege und Grauflächenreinigung für fünf Bundesliegenschaften in Nordrhein-WestfalenOffen - -
11.08.2026Unterhaltsreinigung für eine Dienstliegenschaft in PotsdamOffen - -

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