Baumkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit

Was wird ausgeschrieben
Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein schreibt die regelmäßige Baumkontrolle zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht auf ihren ca. 40.000 Hektar großen Flächen aus. Der Auftrag ist in drei geografische Lose (Mitte, Ost, West) unterteilt und umfasst Kontrollbegehungen sowie deren digitale und schriftliche Dokumentation. Die Laufzeit beträgt jeweils 365 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein obliegt als Grundstückseigentümerin von ca. 40.000 Hektar die Verkehrssicherungspflicht an Straßen verschiedener Kategorien. Diese beinhalten Bundesstraßen, Landesstraßen, Wasserstraßen, Bahnschienen, Wanderwege, Feld- und Waldwegen.
Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein sucht Dienstleister für die regelmäßige Kontrolle von Bäumen entlang von Straßen, Wegen und Bahntrassen, um die sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Dabei geht es darum, Gefahren durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste frühzeitig zu erkennen und zu dokumentieren. Der Auftrag ist in drei regionale Gebiete (Mitte, Ost, West) aufgeteilt, für die sich Unternehmen bewerben können. Die Kontrollen müssen sowohl digital als auch in Papierform protokolliert werden, wobei der Auftragnehmer auch die Intervalle für die Begehungen fachlich mitbestimmt.
Aufteilung in Lose
3 LoteDer Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.
Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.
Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price50%
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 5 Punkte. 0 Punkte erhalten alle Angebote mit dem 2-fachen und mehr des niedrigsten Honorars. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality50%
ZK 3.1 GF2: Anzahl und Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine). ZK 3.2 GF1: Anzahl der Fortbildungen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 FB; 2 Punkte = 2 FB; 1 Punkt = 1 FB; 0 Punkte = keine) ZK 3.3 GF1,5: Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine) ZK 3.5 GF 0,5: Erfahrung GIS Anwendungen wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (2 Punkte = QGIS/ QField; 1 Punkt = andere Anwendungen; 0 Punkte = keine)
- price50%
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 5 Punkte. 0 Punkte erhalten alle Angebote mit dem 2-fachen und mehr des niedrigsten Honorars. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
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ZK 3.1 GF2: Anzahl und Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine). ZK 3.2 GF1: Anzahl der Fortbildungen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 FB; 2 Punkte = 2 FB; 1 Punkt = 1 FB; 0 Punkte = keine) ZK 3.3 GF1,5: Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine) ZK 3.5 GF 0,5: Erfahrung GIS Anwendungen wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (2 Punkte = QGIS/ QField; 1 Punkt = andere Anwendungen; 0 Punkte = keine)
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Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 5 Punkte. 0 Punkte erhalten alle Angebote mit dem 2-fachen und mehr des niedrigsten Honorars. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
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ZK 3.1 GF2: Anzahl und Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine). ZK 3.2 GF1: Anzahl der Fortbildungen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 FB; 2 Punkte = 2 FB; 1 Punkt = 1 FB; 0 Punkte = keine) ZK 3.3 GF1,5: Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine) ZK 3.5 GF 0,5: Erfahrung GIS Anwendungen wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (2 Punkte = QGIS/ QField; 1 Punkt = andere Anwendungen; 0 Punkte = keine)
Zeitplan
- 29. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung