TED·543299-2026·Schließt in 21 Tagen

Baumeisterarbeiten, Rigolenbau und Grundleitungen für einen Kindertagesstätten-Neubau

Bayern
Tacherting, Germany·Veröffentlicht 5. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBaumeisterarbeitenTiefbauOeffentliche VerwaltungKindertagesstaetteInfrastrukturBauleistungen
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
25. Aug. 2026
21 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Tacherting schreibt Baumeisterarbeiten sowie den Bau von Rigolen und Grundleitungen für den Neubau einer Kindertagesstätte aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für bauliche Leistungen im Rahmen der kommunalen Infrastruktur. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 25. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Baumeisterarbeiten u. Rigole / Grundleitungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Tacherting

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Tacherting plant den Neubau einer Kindertagesstätte und sucht hierfür ein Bauunternehmen für die anstehenden Baumeisterarbeiten sowie die Errichtung von Rigolen und Grundleitungen. Rigolen sind dabei unterirdische Versickerungsanlagen, die dazu dienen, Regenwasser kontrolliert im Boden zu versickern. Der Auftrag umfasst die grundlegenden Erdarbeiten und die bauliche Erstellung der Fundamente und Leitungswege für das neue Gebäude. Da es sich um ein öffentliches Bauprojekt handelt, müssen Bieter ihre fachliche Eignung für solche Hochbauvorhaben nachweisen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Baumeisterarbeiten u. Rigole / Grundleitungen

Baumeisterarbeiten u. Rigole / Grundleitungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Tacherting

CPV 45200000Frist 25. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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