Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€0k

Zuschlag am

9. Juli 2024

TED·351013-2026

Baumeisterarbeiten für den Kunstraum Weiherhof

Bayern
86152, Germany·Veröffentlicht 22. Mai 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBaumeisterarbeitenSanierungAbbruchOeffentliche VerwaltungHochbau
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Bezirk Schwaben schreibt Baumeisterarbeiten für das Projekt Kunstraum Weiherhof aus. Der Auftrag umfasst den Teilabbruch sowie die Sanierung des Gebäudes zur Einrichtung von Gastronomie, Büros, Künstlerwohnungen und Ateliers. Es handelt sich um ein einzelnes Los für Bauleistungen.

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Für das Projekt Kunstraum Weiherhof - Teilabbruch und die Sanierung mit Einrichtung von Gastronomie, Büros, Künstlerwohnen und Ateliers werden Bauleistungen erforderlich: Baumeisterarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Der Bezirk Schwaben plant die Sanierung und den Teilumbau des Kunstraums Weiherhof, um dort künftig Gastronomie, Büroräume, Künstlerwohnungen und Ateliers unterzubringen. Für dieses Vorhaben werden nun spezialisierte Baumeisterarbeiten ausgeschrieben, die den Kern der baulichen Umsetzung bilden. Da es sich um ein öffentliches Bauprojekt handelt, müssen Bieter entsprechende Fachkenntnisse im Bereich Sanierung und Abbruch nachweisen. Das Projekt zielt darauf ab, das Gebäude funktional neu zu strukturieren und für eine gemischte Nutzung vorzubereiten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Baumeisterarbeiten

Für das Projekt Kunstraum Weiherhof - Teilabbruch und die Sanierung mit Einrichtung von Gastronomie, Büros, Künstlerwohnen und Ateliers werden Bauleistungen erforderlich: Baumeisterarbeiten

CPV 45000000, 45223500
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juli 2024
    Zuschlag erteilt
    €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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