Bauleistungsversicherung für städtische Hochbauvorhaben 2027-2030
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag für eine Bauleistungsversicherung für städtische Hochbauvorhaben aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren, beginnend am 01.01.2027, mit einer optionalen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Grund- und Zusatzprämien.
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Bauleistungsversicherung 2027-2030
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Versicherungspartner für ihre städtischen Hochbauprojekte. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag für eine Bauleistungsversicherung, die Schäden an Bauwerken während der Errichtung absichert. Der Vertrag läuft über drei Jahre ab Anfang 2027 und bietet die Option, um ein weiteres Jahr bis Anfang 2031 verlängert zu werden. Die Auswahl des Anbieters erfolgt primär über die angebotenen Prämien.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Mindestlohn und Schwarzarbeitsbekämpfung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotBauleistungsversicherung für städtische Hochbauvorhaben (Rahmenvertrag) Vertragslaufzeit 01.01.2027 - 01.01.2030 + 1 Jahr Verlängerungsoption bis 01.01.2031
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- cost90%
Grundprämie
- cost10%
Zusatzprämie
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung