Bauleistungsversicherung für städtische Hochbauvorhaben 2027-2030

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag für eine Bauleistungsversicherung für städtische Hochbauvorhaben aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren, beginnend am 01.01.2027, mit einer optionalen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Grund- und Zusatzprämien.
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Bauleistungsversicherung 2027-2030
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Versicherungspartner für ihre städtischen Bauprojekte. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag für eine Bauleistungsversicherung, die Schäden an Bauvorhaben während der Ausführung absichert. Der Vertrag läuft über drei Jahre ab Anfang 2027, wobei eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr besteht. Die Auswahl des Anbieters erfolgt primär über die angebotenen Versicherungsprämien.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen
- Einhaltung von Mindestlohn- und Sozialversicherungsbestimmungen
- Vollständigkeit der unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotBauleistungsversicherung für städtische Hochbauvorhaben (Rahmenvertrag) Vertragslaufzeit 01.01.2027 - 01.01.2030 + 1 Jahr Verlängerungsoption bis 01.01.2031
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- cost90%
Grundprämie
- cost10%
Zusatzprämie
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung