Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft

Auftragswert

€174k

Zuschlag am

21. Mai 2026

TED·387409-2026

Abschluss eines Bauleistungsumsatzvertrages

Bayern
Ingolstadt, Germany·Veröffentlicht 5. Juni 2026
VersicherungsdienstleistungenĂ–ffentliche VerwaltungĂ–ffentliche VerwaltungVersicherungenOeffentliche VerwaltungBauleistungRahmenvertragIngolstadt
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
—
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Ingolstadt schreibt einen Bauleistungsumsatzvertrag aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Versicherungen, die im Raum Ingolstadt erbracht werden soll. Das Verfahren erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bauleistungsumsatzvertrag

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Ingolstadt sucht einen Dienstleister fĂĽr einen sogenannten Bauleistungsumsatzvertrag. Dabei handelt es sich um eine spezielle Versicherungsform, die Bauleistungen absichert. Da die Ausschreibung ĂĽber ein Verhandlungsverfahren erfolgt, wird der Auftraggeber mit den Bietern ĂĽber die genauen Konditionen sprechen. Der Zuschlag wird ausschlieĂźlich auf Basis des Preises erteilt. Da keine konkreten Wertangaben vorliegen, ist von einem marktĂĽblichen Rahmenvertrag fĂĽr kommunale Versicherungsdienstleistungen auszugehen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bauleistungsumsatzvertrag

Bauleistungsumsatzvertrag

CPV 66510000, 66000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Zuschlagskriterium ausschlieĂźlich Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft · €174k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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