Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

28. März 2022

TED·483002-2026

Bauleistungen fuer technische Gebaeudeausruestung und Betriebseinrichtungen am Bahnhof Waiblingen (S21)

Baden-Württemberg
Stuttgart, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
BauleistungenTechnische GebaeudeausruestungVerkehrsinfrastrukturOeffentliche VerwaltungBahninfrastrukturGebaeudeausruestungTso BsoStuttgart 21Bauleistungen
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH schreibt Bauleistungen für das Projekt Stuttgart 21, Planungsabschnitt 1.7, aus. Es handelt sich um Arbeiten an der technischen Gebäudeausrüstung (TSO) und den Betriebseinrichtungen (BSO) im Bereich Waiblingen. Der Auftrag umfasst spezifische bauliche Maßnahmen im Rahmen der Bahninfrastrukturentwicklung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

S21, PA 1.7, TSO/BSO Waiblingen

VergabeHero-Einschätzung

Die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH führt im Rahmen des Großprojekts Stuttgart 21 Arbeiten am Bahnhof Waiblingen durch. Dabei geht es um die technische Gebäudeausrüstung und die betriebstechnischen Anlagen, die für den sicheren und effizienten Bahnbetrieb notwendig sind. Da es sich um eine Modifikationsbekanntmachung handelt, werden bestehende Verträge oder Planungen angepasst. Unternehmen mit Erfahrung in der bahntechnischen Infrastruktur oder komplexen technischen Gebäudeausrüstung sind hier die primäre Zielgruppe. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: S21, PA 1.7, TSO/BSO Waiblingen)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001S21, PA 1.7, TSO/BSO Waiblingen

S21, PA 1.7, TSO/BSO Waiblingen

CPV 45210000, 42512300, 45223220
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. März 2022
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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