Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

2. Juni 2023

TED·429299-2026

Bauleistungen für Ingenieurbauwerke zur Elektrifizierung der Eifelstrecke zwischen Ehrang und Nettersheim

DB Netz AG (Bukr 16)Frankfurt Main, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt Bauleistungen für Ingenieurbauwerke im Rahmen der Elektrifizierung der Eifelstrecke (Strecke 2631) aus. Der Auftrag umfasst spezifische Bauarbeiten im Bereich der Kilometer 132,334 bis 141,600. Es handelt sich um eine Modifikation eines bestehenden Projekts zur Modernisierung der Bahninfrastruktur.

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HWK Elektrifizierung Eifelstrecke 2631 (Ehrang – Nettersheim) - Bauleistungen KIB

VergabeHero-Einschätzung

Die DB Netz AG führt Arbeiten zur Elektrifizierung der Eifelstrecke durch, einer wichtigen Bahnverbindung zwischen Ehrang und Nettersheim. Im Rahmen dieses Projekts werden Bauleistungen für Ingenieurbauwerke (KIB) ausgeschrieben, die sich auf einen spezifischen Streckenabschnitt konzentrieren. Diese Arbeiten sind Teil der umfassenden Modernisierung und Elektrifizierung der Strecke, um den Bahnverkehr effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Da es sich um eine Modifikation eines laufenden Vorhabens handelt, sind die Anforderungen auf die bestehende Infrastrukturplanung abgestimmt.

BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungBahninfrastrukturBauleistungenIngenieurbauElektrifizierungOeffentliche Auftraggeber
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Los 3 - Bauleistungen KIB *2631* km 132,334 - 141,600

Los 3 - Bauleistungen KIB *2631* km 132,334 - 141,600

CPV 45221112
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juni 2023
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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