Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd

Was wird ausgeschrieben
Die Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck sucht einen Dienstleister für die Übernahme von Bauherrenaufgaben bei der Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd. Der Auftrag umfasst die Koordination von Tiefbauarbeiten, die Durchführung von Vergabeverfahren, Budgetüberwachung sowie die Kommunikation mit Anliegern. Die Laufzeit erstreckt sich bis August 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die im Vergabeleitfaden und dem Vertrag beschriebenen Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd. Hierzu gehört unter anderem die Koordination der Erschließung und des Tiefbaus, die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, die Durchführung von Anliegerveranstaltungen, die Budgetüberwachung sowie die Abrechnung der Kosten mit der Stadt.
Die Stadt Kirchheim unter Teck plant die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd und sucht hierfür einen externen Partner, der die Bauherrenaufgaben übernimmt. Das bedeutet, der Auftragnehmer agiert als verlängerter Arm der Stadt, koordiniert die Tiefbauarbeiten, schreibt die einzelnen Gewerke aus, überwacht das Budget und kümmert sich um die Abrechnung sowie die Kommunikation mit den Anliegern. Es handelt sich um eine klassische Projektsteuerungs- und Beratungsleistung im Bereich der kommunalen Infrastrukturentwicklung. Der Auftrag läuft bis zum 31. August 2026.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123/124 GWB
- Nachweis zur Einhaltung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG
- Angabe des Berufs- oder Handelsregisters
- Eigenerklärung zu Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014
- Bei Bietergemeinschaften: Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben: • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. • Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). • Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). • Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). • Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). • Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegt. • Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG • Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer. • Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Leistungen relevant sind. • Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung. • Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll • Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll sowie Nachweis, dass dem Bieter die angegebenen Kapazitäten des anderen Unternehmens Im Falle der Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Die Nachforderungen betreffen die Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die im Vergabeleitfaden und dem Vertrag beschriebenen Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd. Hierzu gehört unter anderem die Koordination der Erschließung und des Tiefbaus, die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, die Durchführung von Anliegerveranstaltungen, die Budgetüberwachung sowie die Abrechnung der Kosten mit der Stadt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality30%
Persönliche Referenzen des Projektleiters
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Das günstigste Honorarangebot erhält die höchste Punktzahl.
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung