Baugrundgutachten und Gründungsberatung für den Ersatzneubau von zwei Brückenbauwerken an der L260

Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW schreibt Baugrundgutachten und die begleitende Gründungsberatung für den Ersatzneubau von zwei Brückenbauwerken an der L260 aus. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 1800 Tagen und wird rein über den Preis vergeben.
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Baugrundgutachten L260 Hülsbrücke
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sucht einen Dienstleister für geotechnische Untersuchungen und Gründungsberatung im Zuge des Ersatzneubaus von zwei Brücken an der Landesstraße L260. Die Leistungen umfassen die Erstellung von Baugrundgutachten, die für die Planung und Ausführung der neuen Brückenfundamente notwendig sind. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von rund fünf Jahren (1800 Tage), was auf eine langfristige Begleitung der Planungs- und Bauphase hindeutet. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Honorarangebots.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eignung nach § 123 GWB
- Eignung nach § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB siehe Vergabeunterlagen Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Baugrundgutachten, sowie die Gründungsberatung für den Ersatzneubau von insgesamt zwei Brückenbauwerken
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost100%
Honorar
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung