Baufeldfreimachung für den Neubau des Eltern-Kind-Zentrums der Universitätsmedizin Göttingen

Was wird ausgeschrieben
Die Baugesellschaft UMG mbH schreibt die Baufeldfreimachung für die zweite Baustufe des neuen Eltern-Kind-Zentrums in Göttingen aus. Der Leistungsumfang umfasst den Rückbau von Containeranlagen, Abbrucharbeiten von Fundamenten sowie die Beseitigung von Vegetation und Freiraumausstattung. Das Projekt dient der Vorbereitung des Baufelds für den geplanten Klinikneubau.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens für den Neubau der Baustufe 2 "Eltern-Kind-Zentrum" der UMG ist das Gewerk Baufeldfreimachung. Es wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) bereitet den Bau ihres neuen Eltern-Kind-Zentrums vor und sucht hierfür ein Unternehmen für die sogenannte Baufeldfreimachung. Das bedeutet, dass das Gelände für die eigentlichen Bauarbeiten vorbereitet werden muss, indem bestehende Containeranlagen und deren Fundamente abgerissen, Bäume und Sträucher entfernt sowie Spielgeräte und andere Außenanlagen zurückgebaut werden. Es handelt sich um ein klassisches Vorbereitungsgewerk im Hochbau, das den Weg für den eigentlichen Klinikneubau ebnet. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, wobei Bieter die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn nachweisen müssen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß GWB und VOB/A
- Erklärung zur Einhaltung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTvergG)
- Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Bieter hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs.1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB (bzw. der entsprechenden Umsetzung in § 6e VOB/A EU) zu erklären. i.Ü. siehe Eigenerklärung zur Eignung in den Vergabeunterlagen. 2 Der Bieter hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären (Tariftreue). Der Bieter verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: -den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bieter verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt Erklärung Tariftreue in den Vergabeunterlagen. i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen Auf die Regelung des § 16a VOB/A wird verwiesen, insbesondere: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 16a Abs. 1 VOB/A)
Aufteilung in Lose
1 LotLeistungsgegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind die sind Leistungen für die Baufeldfreimachung für den Neubau des >Eltern-Kind- Zentrums< der Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Baustufe 2. - Rückbau Container-/ Modul-Anlagen inkl. Abbruch darunterliegender Fundamente - Fällung/ Beseitigung - Baum-, Strauchwerk-, Busch-, Heckenbestand - Erhalt/ Schutz - Baumbestand - Rückbau - Spielgeräte - Rückbau - Freiraumausstattung (Poller-/ Bodenleuchten, Pavillons, Sonnensegel, Parkbank mit/ohne Tisch, Abfallbehälter, Fahrradständer/-bügel, etc.) Es wird im Übrigen auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung