TED·508149-2026·Schließt in 29 Tagen

EMSR- und Maschinentechnik für Pumpwerke und Regenüberlaufbecken in Kürzell

Baden-Württemberg
Friesenheim, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
BauleistungenAnlagentechnikÖffentliche VerwaltungWasserwirtschaftAbwassertechnikEmsr TechnikPumpwerkTiefbauKommunale Infrastruktur
Auftragswert
~€550k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Friesenheim schreibt die maschinentechnische sowie EMSR-Ausrüstung für drei Standorte (Pumpwerk Campingplatz, RÜB RE81 und Pumpwerk IV Kürzell) aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Maschinentechnik (Armaturen/Rohrleitungen) und EMSR-Technik. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des ersten Bauabschnitts.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bauabschnitt 1 - PW Campingplatz, RÜB RE81, PW IV Kürzell - EMSR und Maschinentechnik

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Friesenheim sucht Fachfirmen für die technische Ausstattung von Abwasseranlagen in Kürzell. Dabei geht es um zwei Bereiche: Zum einen die Maschinentechnik, also den Einbau von Armaturen und Rohrleitungen, und zum anderen die EMSR-Technik, was für Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik steht. Diese Technik ist entscheidend für den reibungslosen Betrieb der Pumpwerke und des Regenüberlaufbeckens. Der Auftrag ist in zwei getrennte Lose unterteilt, sodass sich Unternehmen je nach Spezialisierung auf einen oder beide Bereiche bewerben können.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Machinentechnik

Amaturen und Rohrleitungen

CPV 45350000, 45231600, 45232000Frist 20. Aug. 2026
LOT-0002EMSR

Elektro- / Mess- Steuer- und Regeltechnik

CPV 45310000, 45351000, 45317000Frist 20. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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