Bau von Lärmschutzwänden an der A59

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Bau von Lärmschutzwänden im Bereich der A59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh aus. Das Projekt umfasst die Herstellung verschiedener Wandelemente für mehrere Bauwerke über einen Zeitraum von etwa drei Jahren. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
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AK Duisburg (A 40) - AS Duisburg-Marxloh, A59, Lärmschutzwände für HBL 1 u. 2
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Bau und die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Autobahn A59 im Raum Duisburg. Das Projekt umfasst die Fertigung und Montage von Wandelementen für insgesamt sieben verschiedene Bauwerke, um den Lärmschutz in diesem stark befahrenen Bereich zu verbessern. Die Arbeiten sind auf eine Dauer von rund 1090 Tagen, also etwa drei Jahren, ausgelegt. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, müssen Bieter ihre Zuverlässigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Standards, wie etwa bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA59, Lärmschutzwände für HBL 1 u. 2 Herstellung Bauwerk 167 - LSW A40 FR E 01 Herstellung Wandelemente für Bauwerk 168 - LSW A40 FR E BW04N Herstellung Bauwerk 169 - LSW A40 FR E 02 Herstellung Bauwerk 170 - LSW A40 FR VLO 01 Herstellung Wandelemente für die LSW auf BW35A Herstellung Wandelemente für die LSW auf BW36A Herstellung Wandelemente für LSW auf BW46A
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung