Bau und Lieferung von zwei Rillenschienenreinigungsfahrzeugen
Was wird ausgeschrieben
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG schreibt die Beschaffung von zwei Rillenschienenreinigungsfahrzeugen aus. Es handelt sich um Zwei-Wege-Fahrzeuge, die sowohl auf der Straße als auch auf Schienen einsetzbar sein müssen. Die Fahrzeuge sollen zur Reinigung von Schienen, Rillen, Weichen und Entwässerungsanlagen im gesamten Streckennetz dienen.
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Bau und Lieferung von 2 Stück Rillenschienenreinigungsfahrzeugen auf der Basis eines Kraftfahrzeuges
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG sucht zwei spezialisierte Reinigungsfahrzeuge für ihr Straßenbahnnetz. Diese Fahrzeuge müssen als sogenannte Zwei-Wege-Fahrzeuge konzipiert sein, das heißt, sie können sowohl auf der Straße fahren als auch auf Schienen gleisen, um Schienenrillen, Weichen und Entwässerungsanlagen zu säubern. Da sie im gesamten Streckennetz eingesetzt werden, müssen sie besonders kompakt sein, um auch unter niedrigen Brücken und in engen Kurven zu funktionieren. Die Ausschreibung richtet sich an Hersteller von Spezialfahrzeugen für den schienengebundenen Verkehr.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Eignungsnachweis gemäß § 51 SektVO
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe § 51 SektVO
Aufteilung in Lose
1 LotBau und Lieferung von 2 Stück Rillenschienenreinigungsfahrzeugen auf der Basis eines Zwei-Wege-Fahrzeuges, welches für die Reinigung von Schienen, Schienenrillen, Weichenkästen und Schienenentwässerungsanlagen zum Einsatz kommt. Der Einsatz der Fahrzeuge muss sowohl auf der Straße als auch schienengebunden im gesamten Streckennetz der DVB AG auch unter niedrigen Bauwerken (unter Brücken mit Fahrdrahthöhe 4,05 m über SOK), engen Kurven und schmalen Straßen möglich sein. Basis Zweiachs-Fahrgestell: - Radstand: ca. 4 200 mm; - Fahrzeug- bzw. Spurbreite bezogen auf Radaussenkanten: max. 2 300 mm; - Fahrzeuglänge: max. 6.500 mm; - Fahrzeughöhe: 3 200 mm, im eingegleisten Zustand max. 3 700 mm; - zulässiges Gesamtgewicht: ca. 14 t. Reinigungs-/Saugeinrichtung: - Saugleistung mind. 12 000 m²/h; - Schmutzbehältervolumen: mind. 4 m²; - Frischwasservorrat mit mindestens 1,25 m² Schienenführung/Schienenfahreinrichtung: - Spurweite: 1 450 mm; - kleinster befahrbarer Kurvenradius: 17 m (muss vorwärts wie rückwärts befahren werden können); - Bodenfreiheit mit angehobener SFE mind. 160 mm; - Befahrbarkeit von Berg - und Gefällstrecken: max. Steigung von 8,1 % (müssen ohne Einschränkung in beide Richtungen befahrbar sein) Einhaltung der im EG-Wirtschaftsbereich gültigen Vorschriften, anerkannten sicherheitstechnischen Regeln und StVO/StVZO, Unfallverhütungsvorschriften BG, Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV inklusive ggf. notwendiger Ausnahmegenehmigungen, Standsicherheits- und Bremsberechnungen gemäß BO Strab, Nachweis der Entgleisungssicherheit, dynamische Hüllkurven des Gesamtfahrzeuges zur Abnahme durch die TAB.
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung