TED·403844-2026

Bau und Lieferung eines Schwimmgreifers mit festverbautem Seilbagger

Rheinland-Pfalz
Koblenz, Germany·Veröffentlicht 12. Juni 2026
MaschinenbauWasserbauÖffentliche VerwaltungSchifffahrtSchiffbauWasserbauSchwerlasttechnikOeffentliche AuftraegeMaritime Wirtschaft
Auftragswert
~€2.3M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Juli 2026
-14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn schreibt den Bau und die betriebsfertige Lieferung eines Schwimmgreifers aus, der mit einem festverbauten Seilbagger ausgestattet ist. Das Gerät ist für den Einsatz beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein vorgesehen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 13. Juli 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

siehe Vergabeunterlagen

VergabeHero-Einschätzung

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn sucht einen Hersteller für einen speziellen Schwimmgreifer. Dabei handelt es sich um ein schwimmendes Arbeitsgerät, das mit einem fest installierten Seilbagger ausgerüstet ist und für Bagger- oder Räumarbeiten auf Wasserstraßen genutzt wird. Der Auftrag umfasst die komplette Konstruktion sowie die betriebsfertige Auslieferung des Geräts an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein. Da es sich um eine hochspezialisierte maritime Ausrüstung handelt, ist eine entsprechende technische Expertise im Schiffbau oder im Bereich schwimmender Arbeitsgeräte erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bau und die betriebsfertige Lieferung von einem Schwimmgreifer (SG) mit festverbauten Seilbagger für das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein

siehe Vergabeunterlagen

CPV 34513250, 34513400
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero