TED·426872-2026·Schließt in 59 Tagen

Bau und betriebsfertige Lieferung eines offenen Prahms mit 250 Tonnen Tragfähigkeit

FMSW Koblenz beim WSA Mosel-Saar-LahnKoblenz, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
59 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn schreibt den Bau und die Lieferung eines offenen Prahms mit einer Tragfähigkeit von 250 Tonnen aus. Es handelt sich um eine Lieferleistung für ein Wasserfahrzeug zur Unterstützung der wasserbaulichen Infrastruktur. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 20. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

siehe Vergabeunterlagen

VergabeHero-Einschätzung

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn sucht einen Auftragnehmer für den Bau und die betriebsfertige Lieferung eines sogenannten Prahms. Ein Prahm ist ein flachbodiges Wasserfahrzeug, das hier eine Tragfähigkeit von 250 Tonnen aufweisen muss und für Transportaufgaben auf den Wasserstraßen eingesetzt wird. Der Auftrag umfasst die gesamte Fertigung bis zur Übergabe des einsatzbereiten Schiffes. Da keine detaillierten Eignungsanforderungen in der Kurzfassung vorliegen, sollten Interessenten die vollständigen Vergabeunterlagen prüfen, um technische Spezifikationen und notwendige Zertifizierungen für den Schiffbau zu klären.

LieferaufträgeSchiffbauÖffentliche VerwaltungWasserstraßenSchiffbauWasserbauLogistikOeffentliche VerwaltungSchifffahrt
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bau und btriebsfertige Lieferung von einem offenen Prahm mit 250t Tragfähigkeit

siehe Vergabeunterlagen

CPV 34510000Frist 20. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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