Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Bau und Betrieb einer Senioreneinrichtung in Magstadt

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Magstadt schreibt den Bau und Betrieb einer neuen Senioreneinrichtung auf einem ca. 7.300 qm großen Areal aus. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach KonzVgV, bei dem neben städtebaulichen Aspekten auch Konzepte zur Personalgewinnung und Preisgestaltung bewertet werden. Das Projekt umfasst die Entwicklung einer Fläche am Nordrand der Gemeinde.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gemeinde Magstadt beabsichtigt, am Nordrand der Gemeinde eine neue Senioreneinrichtung entstehen zu lassen.
Die Gemeinde Magstadt sucht einen Investor und Betreiber für eine neue Senioreneinrichtung am Nordrand des Gemeindegebiets. Das Projekt umfasst die Planung, den Bau und den langfristigen Betrieb der Einrichtung auf einem rund 7.300 Quadratmeter großen Grundstück. Da es sich um ein Konzessionsverfahren handelt, stehen neben der architektonischen Qualität und Nachhaltigkeit vor allem das Betriebskonzept, die Strategie zur Personalgewinnung sowie die Preisgestaltung für die Pflegeplätze im Fokus der Bewertung. Interessierte Unternehmen müssen sich zunächst in einem Teilnahmewettbewerb qualifizieren, bevor sie in die Verhandlungsphase eintreten.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Gemeinde Magstadt beabsichtigt, am Nordrand der Gemeinde auf einer Grundstücksgröße von ca. 8.797 qm (Flurstück 4945) eine neue Senioreneinrichtung entstehen zu lassen. Das bestehende Gebäude (Hausnummer 49) samt Außenanlagen bleibt bestehen. Ebenso soll eine optionale Erweiterungsfläche für das Anwesen berücksichtigt werden. Die beplanbare Fläche beträgt rund 7.300 qm. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Parkfläche eingetragen. Es besteht ein Bebauungsplan Käppele, wonach das Grundstück als Friedhofsfläche, also Friedhofserweiterungsfläche eingetragen ist. Der Abstand zum Friedhof und zur östlichen Bebauung muss städtebaulich betrachtet und beachtet werden. Nach Abschluss des Investorenwettbewerbs wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Senioreneinrichtung (optional mit Kindergarten) angestrebt. Es soll eine Pflegeeinrichtung entstehen mit einer Planungsgröße von mind. 60 Plätzen. Es wird von einer Organisation als Wohngruppen (stationär) nach LHeimBauVO ausgegangen. Gesicherte Kurzzeitpflegeplätze sollen vorgehalten werden können. Wünschenswert ist zudem eine Kapazität für Tagespflege. Die Pflegeeinrichtung soll so gestaltet werden, dass Jung und Alt zusammenkommen. Daher soll geprüft werden, ob auf dem Grundstück ergänzend zur Pflegeeinrichtung ein drei- bis viergruppiger Kindergarten hinzukommen kann. Die Errichtung sowie der Betrieb des Kindergartens sind jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Der zu planende Kindergarten soll jedoch bereits im vorbereitenden, städtebaulichen Konzept Berücksichtigung finden. Die Prüfung der Errichtung eines Kindergartens ist ebenso Bestandteil des parallel verlaufenden städtebaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb "Seele-Metzlesbach". Es wird von Gebäudehöhen von maximal 2 bis 3 Stockwerken ausgegangen - abhängig vom sich Einfügen in die Umgebungsbebauung. Es soll eine durchgrünte Anlage mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen, z. B. in Begegnungsflächen oder Dachterrassen. Begegnungsflächen sollen auch in den Freibereichen möglich sein. Erschließungsmaßnahmen und eine (optionale) Tiefgarage müssen unter Berücksichtigung des Umfelds berücksichtigt und geplant werden. Auch die Erschließung des Kindergartens ist maßgeblich für das Maßnahmenprojekt. Es wird eine sorgfältige Planung der Erschließungs- und Parkierungssituation erwartet. Vor diesem Hintergrund wird das Grundstück mit Erbbaurecht vergeben. Die Höhe des Erbbauzinses wird vorgegeben und unterliegt nicht dem Wettbewerb. Der Investor hat die Planung, Errichtung, Finanzierung und den Betrieb der Pflegeeinrichtung auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu realisieren. Die Möglichkeit, das Projekt als Bietergemeinschaft oder mittels Nachunternehmer/Projektpartner zu realisieren, ist möglich. Der Erbbaurechtsvertrag kommt mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft bzw. einer ggf. vom Bieter gegründeten Projektgesellschaft zustande. Ziel des bevorstehenden Verfahrens ist die Auswahl des Investors mit dem besten Gesamtkonzept im Hinblick auf Städtebau, architektonische Gestaltung und Betrieb. Es ist vorgesehen, für das Projekt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erstellen. Der Baubeginn soll spätestens 2027 erfolgen. Die Pflegeeinrichtung soll schnellstmöglich in Betrieb gehen. Die näheren Einzelheiten, die Grundlage der Angebotserstellung und der anschließenden Verhandlungen sind, ergeben sich aus den Angebotsunterlagen, die den im Rahmen des nun stattfindenden Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zugehen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality0.6%
1.1 Gesamtkonzeption der Senioreneinrichtung 1.2 Strategie zur Personalgewinnung 1.3 Konzept zur Preisgestaltung des Pflegeplatzes
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2.1 Städtebau 2.2 Architektur/Nachhaltigkeit 2.3 Freiraumgestaltung/äußere Erschließung
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert