Bau einer Zuflussregulierungsanlage an der A4 zwischen den Anschlussstellen Wiehl und Gummersbach

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Bau einer Zuflussregulierungsanlage an der A4 zwischen den Anschlussstellen Wiehl und Gummersbach aus. Das Projekt umfasst sämtliche Bauleistungen für die verkehrstechnische Anlage mit einer Ausführungsdauer von 890 Tagen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einem Fokus auf Preis und Qualität.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A4, Zuflussregulierungsanlage AS Wiehl / AS Gum.
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Errichtung einer Zuflussregulierungsanlage an der Autobahn A4 im Bereich zwischen den Anschlussstellen Wiehl und Gummersbach. Eine solche Anlage dient dazu, den Verkehrsfluss auf die Autobahn zu steuern und Staus zu reduzieren. Das Projekt ist als Bauauftrag ausgeschrieben und hat eine geplante Laufzeit von etwa 890 Tagen, was rund zweieinhalb Jahren entspricht. Bei der Auswahl des Auftragnehmers spielen neben dem Preis auch qualitative Faktoren wie die Funktionalität der Anlage und die Bauzeit eine Rolle.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe Anlage B1-1_45-25-0094_Leistungsgegenstand_BB.pdf"
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality30%
Funktionalität 20%, Herstellzeit 10%
- price70%
Preis
Zeitplan
- 17. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung