Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Vennes Erd- u.Tiefbau Abbruch

Auftragswert

€4.0M

Zuschlag am

12. Juni 2026

TED·420922-2026

Bau einer Retentionsbodenfilteranlage in Neuss

Nordrhein-Westfalen
Neuss, Germany·Veröffentlicht 18. Juni 2026
BauleistungenUmweltdienstleistungenÖffentliche VerwaltungWasserversorgung und AbwasserentsorgungWasserwirtschaftTiefbauUmweltschutzInfrastrukturKanalbau
Auftragswert
~€2.3M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die InfraStruktur Neuss AöR lässt eine Retentionsbodenfilteranlage zur Reinigung von Mischwasser errichten, um die Einleitungsfrachten in den Norfbach zu begrenzen. Das Projekt umfasst den Bau eines Beckens mit 1.700 m² Filterfläche, ein neues Pumpwerk sowie zugehörige Kanal- und Dammbauarbeiten. Die Bauzeit ist auf 510 Tage angesetzt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die InfraStruktur Neuss AöR betreibt seit 1986 das Regenüberlaufbecken "RÜB Raiffeisenstraße" zwischen den Ortslagen Neuss-Rosellerheide und Neuss-Allerheiligen. Am "RÜB Raiffeisenstraße" läuft das Mischwasser aus dem Ortsteil Rosellerheide/Neuenbaum zusammen. Bei dem RÜB handelt es sich um ein Rundbecken als Durchlaufbecken im Nebenschluss. Ist das Becken vollgefüllt, wird das entlastende Mischwasser über den Klärüberlauf in den Norfbach eingeleitet. Diese Einleitung in den Norfbach in der derzeit betriebenen Art und Weise ist nicht mehr zulässig. Daher wurde festgelegt, am Standort des "RÜB Raiffeisenstraße" zur Begrenzung der Einleitungsfrachten in den Norfbach ein dem RÜB nachgelagertes Retentionsbodenfilterbecken (RBF) zu bauen. Der Standort des geplanten RBF liegt auf einer derzeitigen Ackerfläche nordöstlich des Norfbaches neben dem Bestandsstandort des RÜB 03. Damit das am Klärüberlauf (KÜ) des RÜB entlastende Mischwasser zukünftig nicht mehr direkt in den Norfbach fließt, wird das Längsgefälle in der Klärüberlaufrinne umgedreht und am heutigen oberen Ende der Klärüberlaufrinne in der Wand des Rundbeckens eine 3 m breite Öffnung geschaffen. Von hier fließt das Mischwasser künftig über ein neues Entlastungsbauwerk (EBw) und einen neuen Kanal zu einem ebenfalls neuen Beschickungspumpwerk (PW), von wo es in das nachgelagerte RBF gefördert wird. Der heutige Ablauf der Klärüberlaufrinne wird beibehalten und als Notumlauf (NU) für den RBF genutzt. Das geplante RBF wird über ein Pumpwerk beschickt, da hiermit insbesondere die erforderliche Kreuzung des Norfbaches und der schwierige Baugrund (u.a. hoher Grundwasserstand) besser beherrscht werden können. Die Druckrohrleitungen des Beschickungspumpwerkes enden im Zulaufbauwerk (ZBw) des geplanten RBF. RBF entleert sich im freien Gefälle über ein Filterablaufbauwerk (AbBw) in den Norfbach.

VergabeHero-Einschätzung

Die InfraStruktur Neuss AöR baut in Neuss eine neue Anlage zur Wasserreinigung, einen sogenannten Retentionsbodenfilter. Ziel ist es, das Mischwasser aus dem Ortsteil Rosellerheide/Neuenbaum besser zu filtern, bevor es in den Norfbach geleitet wird, da die bisherige Einleitung nicht mehr den Umweltvorgaben entspricht. Das Projekt beinhaltet den Bau eines Beckens mit einer Filterfläche von 1.700 Quadratmetern, ein neues Pumpwerk sowie umfangreiche Erdarbeiten, inklusive der Errichtung eines Damms entlang des Bachlaufs. Aufgrund des schwierigen Baugrunds mit hohem Grundwasserstand ist das Bauvorhaben technisch anspruchsvoll.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Retentionsbodenfilteranlage (Bekanntmachung über vergebenen Auftrag)

Der neu zu errichtende Retentionsbodenfilter (RBF) besitzt eine Gesamtfilterfläche in einer Größe von ca. 1.700 m2. Das Retentionsvolumen ergibt sich bei der geplanten Einstauhöhe von 1,25 m zu ca. 2.500 m3. Zur Erzielung des Retentionsvolumens ist das Becken in Hochlage zu erstellen. Längs des Norfbaches muss ein Damm errichtet werden. Die Dammkrone wurde auf 40,00 m NHN festgelegt. Sie liegt dann rd. 0,30 bis 0,50 m über der heutigen Geländeoberkante im Süden des Beckenstandortes und rd. 1,70 m über der heutigen Geländeoberkante im Norden des Beckenstandortes. Im Süden des Beckenstandortes wird aus Platzgründen anstatt einer Böschung auf gesamter Beckenlänge eine in Ortbeton herzustellende Stützmauer errichtet. Aufgrund in Teilen der Gründungssohle des Beckens nicht ausreichend standfester Untergrundverhältnisse wird eine Bodenverbesserung mit in den Untergrund einzufräsendem Mischbinder vorgenommen. Der gesamte Retentionsbodenfilter wird mit einer Kunststoff-Dichtungsbahn (d = 2 mm) gegen den Untergrund abgedichtet. Wegen der hohen Anforderung an die dauerhafte Beständigkeit der Abdichtung und der potenziellen Gefahren der Durchwurzelung und der Durchdringung durch Tiergänge wird die Kunststoff-Dichtungsbahn gewählt. Die Dichtungsbahn wird mindestens bis über den maximalen Wasserspiegel im RBF hochgezogen und in einem umlaufenden Graben gegen Abrutschen gesichert. Zum Schutz der Dichtungsbahn wird sowohl unterseitig als auch oberseitig ein Schutzvlies verlegt. Ein zusätzliches Geogitter verhindert das Abrutschen der Oberbodenböschungen.Im Bereich von Bauwerken wird die Dichtungsbahn über Klemmschienen an der Bauwerkswand befestigt. Dort, wo Rohre die Dichtungsbahn durchdringen, werden diese in PE-HD ausgeführt, sodass ein Mauerkragen umlaufend angeschweißt werden kann, an den dann wiederum die Dichtungsbahn angeschweißt wird. Als Filtersubstrat sind Sande 0/2 mit einer steilen Körnungslinie und begrenztem Fein- und Grobanteil vorzusehen. Zudem wird der Filtersand entsprechend dem Retentionsbodenfilterhandbuch mit einem Carbonatgehalt von > 20% versehen. Falls der natürliche Carbonatgehalt zu gering ist, wird Carbonat zugegeben. Das eingebaute Filtersubstrat muss filterstabil zum Dränkörper sein und darf beim Einbau nicht verdichtet werden. Die Höhe des Filteraufbaus beträgt 0,75 m. Oberhalb des Filteraufbaus wird eine 5 cm starke Carbonatdeckschicht angeordnet. Die Oberkante des Filters liegt auf einer Höhe von 38,25 mNN und damit etwa 1,0 m unter der heutigen Geländeoberkante (38,50-39,50 mNN) am Standort des Retentionsbodenfilters. Das Filterablaufbauwerk wird am Ende des Retentionsbodenfilters angeordnet, von dort erfolgt die Ableitung in den Norfbach. Ab einem Wasserstand von 36,88 m NHN im Norfbach (entspricht etwa einem HQ1) verhindert eine Rückstauklappe am Auslauf des Ablaufkanals in den Norfbach einen Rückstau in das Filterablaufbauwerks. Registriert zugleich die im Norfbach vorgesehene Höhenstandsmessung einen Wasserstand von > HQ1 wird zudem ein Absperrschieber im Nachschacht des Filterablaufbauwerkes vor dem Ablaufkanal geschlossen. Die Filterablaufmenge wird jetzt einem seitlich angeordneten Hochwasserpumpwerk (HWPW) zugeleitet und von hier mittels einer Pumpe in das Gewässer übergepumpt. Retentionsbodenfilterbecken benötigen eine kontrollierte Entlastung des Retentionsraumes nach Vollfüllung über einen Filterbeckenüberlauf (FÜ). Um eine gleichmäßige Durchströmung des Retentionsraumes zu gewährleisten wird der Filterbeckenüberlauf am unteren Ende des Filterbeckens in Richtung Gewässer angeordnet. Der Filterbeckenüberlauf wird als befestigte Dammscharte ausgebildet. Der Filterbeckenüberlauf ist aufgrund der "Hochlage" hochwasserfrei. Das Zulaufbauwerk wird als offenes Zulaufgerinne mit seitlicher Anströmung ausgeführt. Zur gleichmäßigen Beschickung des Bodenfilters wird eine mit Wasserbaupflaster befestigte offene Verteilerrinne auf gesamter Beckenlänge vorgesehen. Als Filtervegetation für Bodenfilter wird ein Schilfbewuchs (Phragmites communis) vorgesehen. Dieser war nicht Gegenstand der Ausschreibung. Ebenfalls war die Technische Ausrüstung nicht Gegenstand der Ausschreibung.

CPV 45247110, 45233120, 45262310510 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 12. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Vennes Erd- u.Tiefbau Abbruch · €4.0M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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