Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA) an der A44 und Ablaufkanal zum Kortelbach

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA) an der A44 aus. Das Projekt umfasst Erdarbeiten, den Bau eines Ortbetonbeckens sowie die Verlegung von Rohrleitungen und Asphaltarbeiten. Die Ausführungsfrist beträgt 540 Tage.
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Bau der RWBA Kortelbach - Errichtung einer Regenwasserbehandlungsanlage an der A44 und Ableitung über einen neuen Ablaufkanal in den Kortelbach
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage an der Autobahn A44, um das anfallende Regenwasser fachgerecht zu reinigen und über einen neuen Kanal in den Kortelbach abzuleiten. Das Bauvorhaben umfasst neben dem Bau des Beckens in Ortbetonbauweise auch umfangreiche Erdarbeiten, die Verlegung von Rohrleitungen sowie die Erneuerung der angrenzenden Asphaltflächen. Das Projekt ist auf eine Dauer von etwa 18 Monaten ausgelegt und richtet sich an spezialisierte Tief- und Straßenbauunternehmen. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises erteilt.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotBodenaushub - ca. 5.610 m³ Bodeneinbau - ca. 1.200 m³ Rohrleitungen DN 900 - ca. 220 m, verlegen Rohrleitungen SWU DN 200 - ca. 40 m, verlegen Schottertragschicht 0/45 - ca. 870 m² Asphalttragschicht AC 32 TS - ca. 870 m² Asphaltbinderschicht AC 16 B S - ca. 870 m² Asphaltdeckschicht AC 11 D S - ca. 870 m² RWBA in Ortbeton - 1 Stk., ca. 40 m × 17 m × 6 m Schächte R1 / R2 / R4 in Ortbeton- 3 Stk.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung