Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: A.F.F.T. GmbH

Auftragswert

€480k

Zuschlag am

3. Aug. 2026

TED·542019-2026

Metallbauarbeiten für Innentüren und Trennwandverglasungen

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenMetallbauTuerenBrandschutzBauleistungenOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€145k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen schreibt Metallbauarbeiten für ein Bauvorhaben aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von insgesamt 84 Stahl- und Stahlglastüren sowie 28 Quadratmeter Trennwandfestverglasung. Die Ausführungsdauer ist auf 156 Tage angesetzt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Metallbauarbeiten (DIN 18 360);

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen sucht einen Fachbetrieb für Metallbauarbeiten. Konkret geht es um die Ausstattung eines Gebäudes mit 52 Stahlblechtüren und 32 Stahlglastüren, wobei teilweise Brandschutzanforderungen erfüllt werden müssen. Zusätzlich umfasst der Auftrag die Errichtung von Trennwandfestverglasungen mit einer Gesamtfläche von etwa 28 Quadratmetern. Die Arbeiten sollen innerhalb eines Zeitraums von 156 Tagen abgeschlossen werden. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000BAU_085850_CN ZFE_Metallbauarbeiten Innentüren

52 St. Stahlblechtüren mit und ohne Brandschutzanforderung; 32 Stahlglastüren mit und ohne Brandschutzanforderung; 5 St. Trennwandfestverglasungen mit einer Gesamtfläche von ca. 28m2;

CPV 45421110, 45421130156 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    -

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an A.F.F.T. GmbH · €480k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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