Entsorgung von Batteriezellen
Was wird ausgeschrieben
Die Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb für die Sammlung, den Transport und die Verwertung von Batteriezellen. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 730 Tagen und erfordert die Einhaltung strenger gesetzlicher Vorgaben gemäß KrWG und EfbV. Bieter müssen über entsprechende Zertifizierungen für die Entsorgung sowie über genehmigte Zwischenlagerkapazitäten verfügen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG. Die Efb-Zertifikate und die Zulassungen der Anlagen/des Zwischenlagers für die jeweilige Abfallart sind dem Ange-bot beizufügen.
Die Fraunhofer-Gesellschaft schreibt die fachgerechte Entsorgung von Batteriezellen aus. Der beauftragte Dienstleister übernimmt dabei die Sammlung, den Transport sowie die finale Verwertung oder Beseitigung der Abfälle in zugelassenen Anlagen. Da es sich um sensible Abfallarten handelt, müssen Bieter zwingend als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein und über geeignete Zwischenlager verfügen, um Engpässe zu vermeiden. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von zwei Jahren. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch entsprechende Zertifikate für die betroffenen Abfallarten nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV) für Sammlung, Transport und Lagerung
- Nachweis über zugelassene Entsorgungsanlagen für die spezifischen Abfallarten
- Nachweis über genehmigte Zwischenlagerkapazitäten
- Einhaltung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftraggeber behält sich vor, den betreffenden Bietern unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG. Die Efb-Zertifikate und die Zulassungen der Anlagen/des Zwischenlagers für die jeweilige Abfallart sind dem Ange-bot beizufügen.
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung