Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Ulbrichts GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

3. Juli 2026

TED·546460-2026

Beschaffung von ballistischen Helmen Hoplit F-1200

Brandenburg
Zossen, Germany·Veröffentlicht 6. Aug. 2026
SicherheitsausrüstungPolizeibedarfÖffentliche VerwaltungSicherheit und VerteidigungPolizeiausruestungSchutzausruestungSicherheitsbehoerdenOeffentliche BeschaffungPolizei Brandenburg
Auftragswert
~€145k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg schreibt die Nachbeschaffung von 191 ballistischen Helmen des Typs Hoplit F-1200 aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Schutzausrüstung innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Nachbeschaffung von Ballistischen Helmen Hoplit F-1200

VergabeHero-Einschätzung

Die Polizei Brandenburg benötigt eine Nachbeschaffung von 191 ballistischen Helmen des Modells Hoplit F-1200. Da es sich um eine spezifische Nachbeschaffung handelt, wird das Produkt direkt bei einem Anbieter angefragt, um die Kompatibilität mit der bereits vorhandenen Ausrüstung sicherzustellen. Die Lieferung der Helme soll innerhalb von 180 Tagen erfolgen. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die in der Lage sind, diese spezifische Schutzausrüstung kurzfristig zu liefern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ballistischer Helm Hoplit F

Beschaffung on 191 Stück Ballistischen Helmen Hoplit F-1200 für die Polizei Brandenburg

CPV 35000000, 35800000180 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Ulbrichts GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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