TED·483689-2026·Schließt in 37 Tagen

Beschaffung von ballistischen Schutzhelmen für die Thüringer Polizei

SicherheitsausrüstungPolizeibedarfÖffentliche VerwaltungPolizeiPolizeiSicherheitsausruestungOeffentliche SicherheitSchutzausruestungBehoerdenbedarf
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
19. Aug. 2026
37 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Thüringer Polizei schreibt den Kauf von ballistischen Schutzhelmen aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Ausstattung der Einsatzkräfte. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet im August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Kauf von Ballistischen Schutzhelmen für die Thüringer Polizei

VergabeHero-Einschätzung

Die Thüringer Polizei sucht nach einem Lieferanten für ballistische Schutzhelme, um die persönliche Schutzausrüstung ihrer Einsatzkräfte zu modernisieren oder zu ergänzen. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich Unternehmen direkt auf den Auftrag bewerben. Der Fokus bei der Auswahl liegt primär auf dem Preis. Bieter müssen im Rahmen der Eignungsprüfung verschiedene Eigenerklärungen abgeben, die unter anderem die Zuverlässigkeit des Unternehmens hinsichtlich strafrechtlicher Aspekte wie Korruption oder Geldwäsche bestätigen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
  • Nachweis über die Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten
  • Eigenerklärung zur Nichtbeteiligung an kriminellen oder terroristischen Vereinigungen
  • Eigenerklärung zur Nichtbeteiligung an Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
  • Eigenerklärung zur Nichtbeteiligung an Betrug oder Subventionsbetrug
  • Eigenerklärung zur Nichtbeteiligung an Bestechungsdelikten
  • Eigenerklärung zur Nichtbeteiligung an Menschenhandel oder Ausbeutung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V. m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Ballistische Schutzhelme

Kauf von Ballistischen Schutzhelmen für die Thüringer Polizei

CPV 35200000Frist 19. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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