TED·425810-2026·Schließt in 31 Tagen

Bahntechnische Begleitung und Sicherung bei Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 in Berlin

Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
23. Juli 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Land Berlin schreibt die bahntechnische Begleitung und Sicherung für die Prüfung von 20 Ingenieurbauwerken im Zeitraum 2026 bis 2027 aus. Der Auftrag umfasst die Durchführung von Absperrmaßnahmen im Gleisbereich der DB AG und der S-Bahn sowie die Bereitstellung von Sicherungspersonal und Arbeitszugführern. Die Laufzeit des Projekts beträgt 720 Tage.

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Bahntechnische Begleitung für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 in der Baulast des Landes in 2026 und 2027. Durchführung von Absperrmaßnahmen im Gleisbereich der DB AG, S-Bahn inklusive Bereitstellung des Sicherungspersonals und des Arbeitszugführer. Mengenangaben zur maßgeblichen Leistung (Objekt = zu prüfendes Ingenieurbauwerk): 3 Objekte über bzw. entlang von Gleisen der Berliner S-Bahn; 1 Objekt über bzw. entlang von Gleisen der Berliner S-Bahn, Gleisen der DB AG und Privatgleisen; 6 Objekte über bzw. entlang von Gleisen der DB AG; 2 Objekte über bzw. entlang von Privatgleisen; 8 Objekte über bzw. Entlang von Gleisen der Berliner S-Bahn und Gleisen der DB AG.

VergabeHero-Einschätzung

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin sucht einen Dienstleister für die bahntechnische Absicherung bei Bauwerksprüfungen. Konkret geht es darum, bei der regelmäßigen Überprüfung von insgesamt 20 Ingenieurbauwerken (wie Brücken oder Stützwänden), die über oder entlang von Gleisanlagen verlaufen, für die Sicherheit zu sorgen. Dies beinhaltet die Koordination von Absperrmaßnahmen im Bereich der Deutschen Bahn und der Berliner S-Bahn sowie die Bereitstellung von qualifiziertem Sicherungspersonal und Arbeitszugführern. Der Auftrag erstreckt sich über die Jahre 2026 und 2027.

IngenieurdienstleistungenSicherheitsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturBahntechnikBauwerkspruefungSicherungspersonalOeffentliche VerwaltungInfrastrukturBerlin
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 124 GWB
  • Keine negativen Eintragungen im Wettbewerbsregister
  • Keine negativen Eintragungen in der Finanz-Sanktionsliste

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 124 GWB. Weitere Ausschlussgründe sind Eintragungen im Wettbewerbsregister und in der Finanz-Sanktionsliste, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Gemäß § 56 VgV

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Prüfung und Überwachung von Ing.-Bauwerken nach DIN 1076, Bahntechnische Begleitung für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 - H26-S27

Bahntechnische Begleitung für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 in der Baulast des Landes in 2026 und 2027. Durchführung von Absperrmaßnahmen im Gleisbereich der DB AG, S-Bahn inklusive Bereitstellung des Sicherungspersonals und des Arbeitszugführer. Mengenangaben zur maßgeblichen Leistung (Objekt = zu prüfendes Ingenieurbauwerk): 3 Objekte über bzw. entlang von Gleisen der Berliner S-Bahn; 1 Objekt über bzw. entlang von Gleisen der Berliner S-Bahn, Gleisen der DB AG und Privatgleisen; 6 Objekte über bzw. entlang von Gleisen der DB AG; 2 Objekte über bzw. entlang von Privatgleisen; 8 Objekte über bzw. Entlang von Gleisen der Berliner S-Bahn und Gleisen der DB AG.

CPV 71330000Frist 23. Juli 2026720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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