Grunderneuerung der A 29 zwischen Großenkneten und Ahlhorn (Los 1: Erd-, Straßen- und Ingenieurbau)

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Grunderneuerung der A 29 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Großenkneten und Ahlhorn aus. Der Auftrag umfasst als Los 1 die Erd-, Straßen- und Ingenieurbauarbeiten auf einer Länge von etwa 6 Kilometern in beiden Fahrtrichtungen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet im August 2026.
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Grunderneuerung A 29 AS Großenkneten - AS Ahlhorn Ausbauabschnitt 2, BAB 29 Grunderneuerung, km 4,025 - km 10,025, beide RiFA - LOS 1: Erd-, Straßen- und Ingenieurbau
Die Autobahn GmbH des Bundes plant eine umfassende Grunderneuerung der Autobahn 29 zwischen den Anschlussstellen Großenkneten und Ahlhorn. Bei diesem Auftrag handelt es sich um das Los 1, welches die wesentlichen Bauleistungen wie Erdarbeiten, Straßenbau sowie notwendige Ingenieurbauwerke für beide Fahrtrichtungen auf einem rund 6 Kilometer langen Streckenabschnitt umfasst. Da es sich um ein Großprojekt der Verkehrsinfrastruktur handelt, ist eine hohe technische Expertise im Autobahnbau erforderlich. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch den Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Standards, wie etwa bei Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Mindestlohnvorgaben, belegen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotBAB 29 Grunderneuerung, km 4,025 - km 10,025, beide RiFA - LOS 1: Erd-, Straßen- und Ingenieurbau
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung