Grunderneuerung der Autobahn A 29 zwischen Großenkneten und Ahlhorn

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Grunderneuerung der A 29 auf einem rund 6 Kilometer langen Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Großenkneten und Ahlhorn aus. Der Auftrag umfasst Erd-, Straßen- und Ingenieurbauarbeiten in beiden Fahrtrichtungen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 6. August 2026.
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Grunderneuerung A 29 AS Großenkneten - AS Ahlhorn Ausbauabschnitt 2, BAB 29 Grunderneuerung, km 4,025 - km 10,025, beide RiFA - LOS 1: Erd-, Straßen- und Ingenieurbau
Die Autobahn GmbH des Bundes plant eine umfassende Grunderneuerung der Autobahn A 29 in Niedersachsen. Konkret geht es um einen etwa 6 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Großenkneten und Ahlhorn, bei dem sowohl der Straßenbelag als auch die zugehörigen Erdarbeiten und Ingenieurbauwerke erneuert werden. Da es sich um ein Großprojekt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur handelt, ist eine hohe technische Expertise im Autobahnbau erforderlich. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotBAB 29 Grunderneuerung, km 4,025 - km 10,025, beide RiFA - LOS 1: Erd-, Straßen- und Ingenieurbau
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung