Grunderneuerung der Autobahn A 29 zwischen Großenkneten und Ahlhorn, Los 1

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Grunderneuerung der A 29 zwischen den Anschlussstellen Großenkneten und Ahlhorn auf einem Abschnitt von etwa 6 Kilometern aus. Der Auftrag umfasst als Los 1 die Erd-, Straßen- und Ingenieurbauarbeiten für beide Richtungsfahrbahnen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 30. Juli 2026.
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Grunderneuerung A 29 AS Großenkneten - AS Ahlhorn Ausbauabschnitt 2, BAB 29 Grunderneuerung, km 4,025 - km 10,025, beide RiFA - LOS 1: Erd-, Straßen- und Ingenieurbau
Die Autobahn GmbH des Bundes plant eine umfassende Grunderneuerung der Autobahn A 29 in Niedersachsen. Konkret geht es um den Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Großenkneten und Ahlhorn, der auf einer Länge von etwa sechs Kilometern in beiden Fahrtrichtungen saniert werden soll. Der Auftrag umfasst als Los 1 die notwendigen Erd-, Straßen- und Ingenieurbauarbeiten. Da es sich um ein großes Infrastrukturprojekt handelt, ist eine entsprechende technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bieter erforderlich. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des Preises erteilt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotBAB 29 Grunderneuerung, km 4,025 - km 10,025, beide RiFA - LOS 1: Erd-, Straßen- und Ingenieurbau
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung