Bodensanierung, Kampfmittelräumung und Rückbau auf dem PFAFF-Areal in Kaiserslautern
Was wird ausgeschrieben
Die Pfaff-Areal-Entwicklungsgesellschaft schreibt die Revitalisierung der Bauabschnitte 4b und 5 aus. Der Auftrag umfasst Bodensanierung, Kampfmittelräumung, den Rückbau von Bausubstanz und Infrastruktur sowie umfangreiche Entsorgungsleistungen. Die Arbeiten sind für die Vorbereitung des Areals zur weiteren Entwicklung notwendig.
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Revitalisierung PFAFF-Areal – Ordnungsmaßnahme O5.2 und in Teilen O4b.2.2: Bodensanierung, Kampfmittelfreimachung, Rückbau der Bodenplatten, Fundamente und erdberührte Gebäudeaußenwände/Stützmauern sowie vorhandene Oberflächenversiegelung und technische Infrastruktur, Entsorgungsleistungen und Rückbau und Umsetzen der Grundwassersanierungsanlage in Bauabschnitt 5 sowie in Teilen von Bauabschnitt 4b Rückbau Oberflächenversiegelung (Asphalt, Beton, Pflaster), rd. 4.350 m², Rückbau Bausubstanz, rd. 5.100 t, Rückbau infrastrukturelle Einrichtungen (Leitungen, Gleisanlagen), rd. 2.300 lfdm, Kampfmitteltechnische Volumenräumung, rd. 15.600 m³, Transport- und Entsorgungsleistungen, rd. 33.500 Tonnen Nebenleistungen Die Revitalisierung des PFAFF-Areals in Kaiserslautern erfordert unter Beachtung der Bestimmungen für EU-weite Vergabeverfahren u. a. Bodensanierungsarbeiten, den Rückbau von Oberflächenversiegelungen und unterirdischen Bauwerksresten sowie Maßnahmen zur Kampfmittelräumung. Dies beinhaltet auch den Rückbau unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen. Die anfallenden mineralischen Massen sollen - soweit nicht auf dem PFAFF-Areal verwertbar - außerhalb des Geländes entsorgt (Verwertung, Beseitigung) werden
Die Pfaff-Areal-Entwicklungsgesellschaft in Kaiserslautern sucht einen Auftragnehmer für die Sanierung und den Rückbau auf dem ehemaligen PFAFF-Gelände. Zu den Aufgaben gehören die Beseitigung von Kampfmitteln, der Abbruch von Bodenplatten, Fundamenten und alten Versorgungsleitungen sowie die fachgerechte Entsorgung von rund 33.500 Tonnen Material. Zudem muss eine bestehende Grundwassersanierungsanlage umgesetzt werden. Das Projekt ist ein wichtiger Schritt für die Revitalisierung des Areals, wobei der Zuschlag rein über den Preis erfolgt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Fehlen schwerer Verfehlungen (gem. § 123, 124 VgV)
- Keine negativen Eintragungen im Wettbewerbsregister
- Vorlage eines Entsorgungskonzepts mit Bestätigungen der Annahmestellen
- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (EU 2022/576)
- Mustererklärungen zum Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Betrug oder Subventionsbetrug: Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgrund gem. § 123 Abs.1 Nr. 2, Nr. 3 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Bildung krimineller Vereinigungen: Ausschlussgrund gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Bildung terroristischer Vereinigungen: Ausschlussgrund gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund gem. § 124 Abs.1 Nr. 1 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund gem. § 124 Abs.1 Nr. 1 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund gem. § 124 Abs.1 Nr. 1 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Ausschlussgrund gem. § 124 Abs.1 Nr. 4 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Schwere Verfehlung: Ausschlussgrund gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgrund gem. § 124 Abs.1 Nr. 9 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Ausschlussgrund gem. § 124 Abs.1 Nr. 7 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 S 1 Nr. 4 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden o Angabe zur Zahlung von SV-Beiträgen Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 S 1 Nr. 4 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden o Angabe zur Zahlung von Steuern und Abgaben Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Insolvenz: Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden o Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden o Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 VgV o Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden § 16a EU Nachforderung von Unterlagen Die Bieter haben beim Angebot folgende weitere Erklärungen abzugeben: - Mustererklärung Nr. 1 nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), - Mustererklärung Nr. 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), - Eigenerklärung entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 Der Auftraggeber wendet nicht das Tariftreuegesetz (LTTG) in Rheinland-Pfalz an. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Der Auftragnehmer sowie alle Firmen in Bietergemeinschaft oder Subunternehmen haben die Mustererklärungen 1 und 3 zum LTTG RLP vorzulegen. Russlandsanktionen. Der Auftragnehmer sowie alle Firmen in Bietergemeinschaft oder Subunternehmen haben die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen gem. Artikel 5k Abs 3 Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 vorzulegen. Es dürfen keine negativen Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen Entsorgung - Der Bieter hat ein Entsorgungskonzept für die anfallenden Abfälle mit Bestätigungen der annehmenden Stellen vorzulegen, dass die jeweiligen Abfälle in der genannten Menge angenommen werden können
Aufteilung in Lose
1 LotRevitalisierung PFAFF-Areal – Ordnungsmaßnahme O5.2 und in Teilen O4b.2.2: Bodensanierung, Kampfmittelfreimachung, Rückbau der Bodenplatten, Fundamente und erdberührte Gebäudeaußenwände/Stützmauern sowie vorhandene Oberflächenversiegelung und technische Infrastruktur, Entsorgungsleistungen und Rückbau und Umsetzen der Grundwassersanierungsanlage in Bauabschnitt 5 sowie in Teilen von Bauabschnitt 4b Rückbau Oberflächenversiegelung (Asphalt, Beton, Pflaster), rd. 4.350 m², Rückbau Bausubstanz, rd. 5.100 t, Rückbau infrastrukturelle Einrichtungen (Leitungen, Gleisanlagen), rd. 2.300 lfdm, Kampfmitteltechnische Volumenräumung, rd. 15.600 m³, Transport- und Entsorgungsleistungen, rd. 33.500 Tonnen Nebenleistungen Die Revitalisierung des PFAFF-Areals in Kaiserslautern erfordert unter Beachtung der Bestimmungen für EU-weite Vergabeverfahren u. a. Bodensanierungsarbeiten, den Rückbau von Oberflächenversiegelungen und unterirdischen Bauwerksresten sowie Maßnahmen zur Kampfmittelräumung. Dies beinhaltet auch den Rückbau unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen. Die anfallenden mineralischen Massen sollen - soweit nicht auf dem PFAFF-Areal verwertbar - außerhalb des Geländes entsorgt (Verwertung, Beseitigung) werden
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Preis 100 %
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung