Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·519476-2026

Großraumbeschilderung für die B27 zwischen Gieboldehausen und Herzberg

BauleistungenVerkehrstechnikÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturStrassenbauVerkehrstechnikBeschilderungOeffentliche AuftraggeberInfrastruktur
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schreibt die Lieferung und Montage von 15 Großraumbeschilderungen entlang der B27 aus. Der Auftrag umfasst neben der Beschilderung auch die Erstellung der notwendigen Statik sowie der Fundamentstatik. Die Maßnahme ist Teil der Fahrbahnerneuerung im Bereich Gieboldehausen bis Herzberg für das Jahr 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

- 15 Stück Großraumbeschilderungen bis 15 m2 - einschließlich Statik und Fundamentstatik

VergabeHero-Einschätzung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant die Ausstattung der Bundesstraße 27 mit neuen Großraumbeschilderungen. Insgesamt sollen 15 Schilder mit einer Fläche von jeweils bis zu 15 Quadratmetern installiert werden, wobei der Auftragnehmer auch für die statische Berechnung der Schilder und der Fundamente verantwortlich ist. Das Projekt dient der Verkehrssicherheit im Zuge der geplanten Fahrbahnerneuerung zwischen Gieboldehausen und Herzberg. Es handelt sich um einen klassischen Auftrag für den Straßenbau und die Verkehrstechnik.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001B27 Fahrbahnerneuerung Gieboldehausen - Herzberg Großraumbeschilderung FS 2026

siehe "Kurze Beschreibung"

CPV 45233290
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Die Höhe des Angebotspreises

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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