TED·547740-2026·Schließt in 46 Tagen

Pfahlprobebelastungen für den Tunnelbau im Zuge der B 33neu, Abschnitt D

Baden-Württemberg
Singen, Germany·Veröffentlicht 7. Aug. 2026
BauleistungenIngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturTiefbauGeotechnikStrassenbauTunnelbauPrueftechnik
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
22. Sept. 2026
46 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Regierungspräsidium Freiburg schreibt Pfahlprobebelastungen für den Tunnel Hegne im Zuge des Neubaus der B 33 aus. Der Auftrag umfasst die Durchführung von Belastungstests an Ortbetonbohrpfählen und Mikropfählen sowie die zugehörige Auswertung. Die Arbeiten sind für den Abschnitt D des Projekts vorgesehen.

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B 33neu, Abs. D - Tunnel Hegne Pfahlprobebelastungen

VergabeHero-Einschätzung

Das Regierungspräsidium Freiburg sucht einen Auftragnehmer für spezialisierte geotechnische Prüfarbeiten beim Bau des Tunnels Hegne, der Teil des Neubaus der Bundesstraße 33 ist. Dabei werden Pfahlprobebelastungen durchgeführt, um die Tragfähigkeit der Fundamente zu prüfen; dies beinhaltet sowohl Ortbetonbohrpfähle als auch Mikropfähle sowie die anschließende detaillierte Auswertung der Ergebnisse. Da es sich um eine hochspezialisierte ingenieurtechnische Leistung im Bereich der Gründungstechnik handelt, ist eine entsprechende fachliche Expertise erforderlich. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000B 33neu, Abs. D - Tunnel Hegne Pfahlprobebelastungen

B 33neu Tunnel Hegne Pfahlprobebelastungen (Ortbetonbohrpfähle, Mikropfähle, Pfahlprobebelasung, umfangreiche Prüf- und Auswertungsarbeiten)

CPV 45000000Frist 22. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Gewichtung Preis zu 100 %

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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