Archäologische Untersuchungen für B 169 Verlegung Salbitz - Riesa
Was wird ausgeschrieben
Das Land Sachsen vergibt archäologische Grabungen im Rahmen des 3. Bauabschnitts der B 169 Verlegung zwischen Salbitz und Riesa. Die Leistungen umfassen das Bearbeiten der Vegetationsdecke (25.000 m²), den Abtrag und die Lagerung von Oberboden (25.000 m²) sowie den Feinabtrag bis auf die archäologisch relevante Horizontschicht (5.700 m³). Die Kampagne ist für 2026 geplant. Das Los ist Teil eines größeren Straßenneubauprojekts im Landkreis Meißen (NUTS DED53).
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Los 2.1.2 Archäologische Untersuchungen in TBA 2, Kampagne 2026 GS 2
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen vergibt archäologische Untersuchungen als Teil des Straßenneubauprojekts B 169 Verlegung Salbitz - Riesa. Die Arbeiten umfassen das Abtragen der Vegetationsdecke und des Oberbodens auf einer Fläche von 25.000 Quadratmetern sowie gezielte archäologische Ausgrabungen von 5.700 Kubikmetern Erdreich bis auf die archäologisch relevante Schicht. Die Kampagne ist für das Jahr 2026 geplant. Bieter müssen nachweislich Erfahrung mit archäologischen Grabungen im Rahmen von Infrastrukturprojekten haben und die entsprechenden behördlichen Genehmigungen vorweisen können.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis archäologischer Fachkompetenz und Erfahrung mit Grabungen im Rahmen von Infrastrukturprojekten
- Behördliche Genehmigung für archäologische Untersuchungen erforderlich
- Fähigkeit zur Durchführung von Vegetations- und Oberbodenabtrag (25.000 m²)
- Erfahrung mit gezielten Feinabträgen bis auf archäologisch relevante Schichten (5.700 m³)
- Einhaltung der Kampagnenplanung 2026
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotGrobmenge: Vegetationsdecke bearbeiten 25.000,00 m2 Abtrag Oberboden, Vorabtrag 25.000,00 m2 Feinabtrag bis archäol. relevanter HZ 5.700 m3 Oberboden, gelagert, andecken 25.000,00 m2 Schottertragschicht herstellen 1.000,00 m2
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Zeitplan
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert