Neubau B 1 OU Coppenbrügge-Marienau mit Lärmschutzwand
Was wird ausgeschrieben
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Hameln) vergibt den Neubau des Bauwerks Co 11 im Zuge der Verlegung der B 1 von westlich Coppenbrügge bis südlich Marienau. Der Auftrag umfasst Erdbewegungen (ca. 6.240 m³), Stahlbetonarbeiten (ca. 380 m³) sowie den Bau einer Lärmschutzwand (ca. 152 m²). Die Bauzeit beträgt 450 Tage. Die Vergabe erfolgt nach VOB/A EU anhand des niedrigsten Preises.
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Verlegung der B 1 von westlich Coppenbrügge bis südlich Marienau Neubau BW Co11, einschließlich Irritationsschutzwände. Folgender Leistungsumfang ist zu erbringen: U. a.: Erdbewegung ca. 6.240m³ Stahlbeton ca. 380m³ Wandelemente-LSW Irritationsschutzwand ca. 152m²
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr lässt im Raum Coppenbrügge-Marienau (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen) die Bundesstraße B 1 verlegen und dabei ein neues Brückenbauwerk (Bauwerk Co 11) errichten. Zur Lärmreduktion für die Anwohner wird eine Irritationsschutzwand (Lärmschutzwand) mit etwa 152 Quadratmetern Fläche gebaut. Die Bauarbeiten umfassen rund 6.240 Kubikmeter Erdbewegung und 380 Kubikmeter Stahlbetonarbeiten und sollen innerhalb von 450 Tagen abgeschlossen sein. Bewerber müssen ihre Eignung nach den Vorgaben des § 16a VOB/A EU nachweisen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignungsnachweis gemäß § 16a VOB/A EU
- Referenzen für vergleichbare Straßen- und Brückenbauprojekte
- Fähigkeit zur Erbringung von Erd- und Betonbauleistungen
- Erfahrung mit Lärmschutzeinrichtungen im öffentlichen Straßenbau
- Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Nachforderung von Unterlagen erfolgt entsprechend der Vorgabe des § 16a VOB/A EU.
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe kurze Beschreibung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung