TED·485532-2026·Schließt in 35 Tagen

Dienstleistungen der Abfuhrlogistik für Abfallwirtschafts-Zweckverband

Hessen
Bad Hersfeld, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
EntsorgungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftAbfallwirtschaftEntsorgungLogistikKommunale DienstleistungOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€15M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
17. Aug. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg schreibt die Abfuhrlogistik für Restabfall, Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll und Elektroaltgeräte in fünf Losen aus. Die Leistungen umfassen die Sammlung, den Transport sowie den Betrieb von Behälteridentifikationssystemen und einer Übergabestelle für Elektrogeräte. Der Auftrag erstreckt sich auf das Verbandsgebiet unter Ausschluss spezifischer Kommunen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der AZV Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg schreibt Dienstleistungen der Abfuhrlogistik im Verbandsgebiet (Landkreis Hersfeld-Rotenburg ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen) in fünf Losen aus. Gegenstand sind die Sammlung und der Transport von Restabfall (Los 1), Bioabfall (Los 2) und Altpapier/PPK (Los 3) jeweils mit Betrieb eines Behälteridentifikationssystems, die Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektroaltgeräten (Los 4) sowie die Einrichtung und der Betrieb einer Übergabestelle nach § 14 ElektroG (Los 5).

VergabeHero-Einschätzung

Der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg sucht einen Dienstleister für die Müllabfuhr in einem Großteil des Landkreises. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, die von der klassischen Rest- und Bioabfallabfuhr über die Altpapiersammlung bis hin zur Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten reichen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die technische Ausstattung der Mülltonnen mit Identifikationssystemen, um die Leerungen digital zu erfassen. Zudem muss der Auftragnehmer eine Übergabestelle für Elektroaltgeräte betreiben, an der die Geräte sortiert und für die Entsorgung vorbereitet werden. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
  • Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • Erklärung gemäß § 4 HVTG

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Bieter hat zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB bestehen und Auskünfte und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Erklärung gemäß § 4 HVTG ist mit dem Angebot abzugeben. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber wird von den Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachfordern, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig ist.

Lose

Aufteilung in Lose

5 Lote
LOT-0001Restmüllabfuhr mit Behälteränderungsdienst und Betrieb eines Identsystems

Gegenstand von Los 1 ist die Einsammlung und der Transport des Restabfalls im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Leistung umfasst die regelmäßige Entleerung der Restabfallbehälter (120 l bis 1.100 l), die Gestellung und Abfuhr von Restabfallsäcken sowie den Behälteränderungsdienst. Zu bedienen sind rund 35.300 Restabfallgefäße bei einer jährlichen Menge von rund 9.450 Mg (unverbindliche Orientierungswerte 2025; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Einzurichten und zu betreiben ist ein Behälteridentifikationssystem mit gebührenscharfer Einzelerfassung der Entleerungsvorgänge am Fahrzeug einschließlich Datenerfassung und -übermittlung über die geforderten Schnittstellen. Der Auftragnehmer hat geschlossene Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

CPV 90511000, 90512000, 90511200Frist 17. Aug. 2026
LOT-0002Bioabfallabfuhr mit Betrieb eines Identsystems sowie Ströfstoffdetektionssystems

Gegenstand von Los 2 ist die Einsammlung und der Transport des Bioabfalls im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Leistung umfasst die regelmäßige Entleerung der Bioabfallbehälter (120 l und 240 l). Zu bedienen sind rund 23.700 Bioabfallgefäße bei einer jährlichen Menge von rund 8.500 Mg (unverbindliche Orientierungswerte 2025; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Einzurichten und zu betreiben ist ein Behälteridentifikationssystem mit gebührenscharfer Einzelerfassung der Entleerungsvorgänge am Fahrzeug einschließlich Datenerfassung und -übermittlung über die geforderten Schnittstellen. Das Störstoffdetektionssystem für Bioabfälle wird als Wahlposition (Alternativposition) ausgeschrieben; der Bieter hat sowohl die Grundposition (ohne) als auch die Wahlposition (mit Störstoffdetektionssystem) vollständig zu bepreisen. Der Auftraggeber entscheidet vor Zuschlagserteilung, welche Variante beauftragt wird; in die Wertung geht der Preis der gewählten Variante ein. Der Auftragnehmer hat geschlossene Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

CPV 90511000, 90512000, 90513000Frist 17. Aug. 2026
LOT-0003Abfuhr von PPK mit Betrieb eines Identsystems

Gegenstand von Los 3 ist die Einsammlung und der Transport von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Leistung umfasst die regelmäßige Entleerung der Papierbehälter (120 l und 240 l sowie 1.100-l-Container) einschließlich der Sonderentleerungen sowie die Gestellung und den Betrieb einer Umschlageinrichtung. Zu bedienen sind rund 34.900 Papiergefäße bei einer jährlichen Menge von rund 5.000 Mg (unverbindliche Orientierungswerte 2025; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Einzurichten und zu betreiben ist ein Behälteridentifikationssystem mit Einzelerfassung der Entleerungsvorgänge am Fahrzeug einschließlich Datenerfassung und -übermittlung über die geforderten Schnittstellen. Der Auftragnehmer hat geschlossene Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

CPV 90511000, 90512000, 90511200Frist 17. Aug. 2026
LOT-0004Abfuhr von Sperrmüll und Elektroaltgeräten nach ElektroG

Gegenstand von Los 4 ist die Abfuhr von Sperrmüll sowie von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg (ohne die Gebiete Rotenburg an der Fulda, Bebra und Ronshausen). Die Sammlung erfolgt im Abrufsystem (Anmeldung durch die Bürgerinnen und Bürger) einschließlich der Andienung der eingesammelten Abfälle an die vom Auftraggeber benannten Anlagen bzw. Übergabestellen. Erfasst werden jährlich mehrere tausend Abfuhranmeldungen für Sperrmüll und Elektroaltgeräte (unverbindliche Orientierungswerte; maßgeblich sind die Vergabeunterlagen). Die Elektro- und Elektronikaltgeräte sind getrennt zu erfassen und nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zu behandeln. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen geeigneten Spezialfahrzeuge mit einer Abgasnorm von mindestens EURO 6 einzusetzen und eine emissions-, staub-, lärm- und geruchsarme Abfuhr sicherzustellen. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG, ElektroG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben- und Koordinationsleistungen zu erbringen.

CPV 90511000, 90512000, 90510000Frist 17. Aug. 2026
LOT-0005Gestellung und Betrieb einer Übergabestelle nach ElektroG

Gegenstand von Los 5 ist die Einrichtung und der Betrieb einer Übergabestelle gemäß § 14 Abs. 1 ElektroG für das Gebiet des AZV Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die Leistung umfasst die Annahme, Sortierung und Konfektionierung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie deren Übergabe an die Hersteller bzw. die von diesen beauftragten Verwerterbetriebe. Die Geräte sind zerstörungsfrei anzunehmen und zu handhaben; insbesondere dürfen die Kühlkreisläufe von Kühlgeräten bei Annahme und Umschlag nicht beschädigt werden. Der Auftragnehmer hat die Übergabestelle nach den anerkannten Regeln eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs zu führen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorzuhalten. Die Leistungen sind nach den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbesondere KrWG, HAKrWG, ElektroG sowie Abfall- und Gebührensatzung des Auftraggebers) einschließlich aller zugehörigen Neben-, Melde- und Dokumentationsleistungen zu erbringen.

CPV 90513000, 90500000Frist 17. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • price

    Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.

    100%
  • price

    Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.

    100%
  • price

    Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.

    100%
  • price

    Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.

    100%
  • price

    Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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