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Basisabdichtung der Deponie Am Mittelrück, Bauabschnitte 4.1 und 4.2

Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)Bad Hersfeld, GermanyVeröffentlicht 12. Mai 2026
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
8. Juni 2026
10 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg schreibt die Erweiterung der Basisabdichtung der Deponie Am Mittelrück aus. Der Auftrag umfasst die Bauabschnitte 4.1 und 4.2, während ein dritter Abschnitt erst für 2029 geplant ist. Ziel ist die zeitnahe Bereitstellung neuer Ablagerungsflächen zur Sicherung der Entsorgungskapazitäten.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg ("AZV") plant, die Basisabdichtung der Deponie "Am Mittelrück" um den sogenannten 4. Bauabschnitt (BA 4) zu erweitern. Die genehmigungsrechtliche Grundlage ist die Änderungsplangenehmigung des Regierungspräsidiums Kassel vom 27.03.2026, die den bisherigen Genehmigungsstand für die Deponie an die geänderte Planung und die aktuellen Vorschriften anpasst. Ein Auszug aus dem Bescheid liegt als Anlage 14 den Ausschreibungsunterlagen bei. Auf Anfrage kann der gesamte Bescheid zur Verfügung gestellt werden. Der BA 4 soll in 3 Teilabschnitten (auch "Betriebsabschnitte" genannt) hergestellt und in Betrieb genommen werden. Zwei dieser Betriebsabschnitte (BA 4.1 und BA 4.2) sind Gegenstand dieser Vergabe. Die Ausschreibung des BA 4.3 erfolgt voraussichtlich erst um das Jahr 2029 und ist ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die angefragten Leistungen, die durch den Bieter zu erbringen sind, beziehen sich daher nur auf die Betriebsabschnitte BA 4.1 und BA 4.2. Die Baugrenze zwischen BA 4.2 und BA 4.3 ist z.B. in Plan Nr. 3.3 dargestellt und liegt ca. am Gefällewechsel von 1,5 % auf 1,0 %. Um möglichst zeitnah weitere Ablagerungsflächen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zur Verfügung zu haben, wird die Herstellung des BA 4.1 priorisiert, damit möglichst zeitnah eine (Teil-)Abnahme des BA 4.1 erreicht werden kann und dieser für die Abfallablagerung zur Verfügung steht. Die Herstellung des BA 4.2 schließt jedoch nahtlos daran an. Ein Vorschlag zum Bauablauf ist im beiliegenden Bauzeitenplan gemacht (vgl. Anlage 3).

VergabeHero-Einschätzung

Der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg plant die Erweiterung seiner Deponie Am Mittelrück. Dabei geht es konkret um den Bau einer neuen Basisabdichtung für zwei Teilbereiche, die sogenannten Bauabschnitte 4.1 und 4.2. Diese Arbeiten sind notwendig, um die Entsorgungssicherheit in der Region langfristig zu gewährleisten. Der Bauabschnitt 4.1 soll dabei priorisiert fertiggestellt werden, um schnellstmöglich neue Flächen für die Abfallablagerung nutzen zu können. Ein dritter Bauabschnitt ist erst für das Jahr 2029 vorgesehen und ist nicht Teil dieser Ausschreibung.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftDeponiebauTiefbauAbfallwirtschaftBasisabdichtungOeffentliche Ausschreibung
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung gem. Verordnung (EU) 2022/576
  • Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmer-Entsendegesetzen
  • Erklärung gemäß § 4 HVTG

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Bieter hat zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB bestehen und Auskünfte und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Erklärung gemäß § 4 HVTG ist mit dem Angebot abzugeben. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber wird von den Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 16a VOB/A EU Unterlagen nachfordern, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001AZV Hersfeld-Rotenburg: Baumaßnahme Basisabdichtung BA 4.1 und 4.2

Vorgesehen ist, die Deponie "Am Mittelrück" durch den Bau einer neuen Basisabdichtung im Bauabschnitt 4 (BA 4) nordöstlich des Bestands zu erweitern. Die neue Basisabdichtung soll an die vorhandene Basisabdichtung der Bauabschnitte 3.1 und 3.2 anschließen. Es ist vorgesehen, den BA 4 zweizeitig zu errichten. Mit dem hier ausgeschriebenen Verfahren sollen die ersten beiden Betriebsabschnitte BA 4.1 und BA 4.2 hergestellt werden. Die den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Ausführungspläne stellen entsprechend nur diese Abschnitte dar. Die Fläche der herzustellenden Basisabdichtung beträgt auf ca. 36.500 m². Mit dem Bau ist schnellstmöglich zu beginnen. Beide Abschnitte werden in einer Maßnahme hergestellt, die voraussichtlich in 10/27 abgeschlossen sein wird. Ein orientierender Bauzeitenplan liegt in Anlage 3 bei. Der Betriebsabschnitt 4.3 wird zu einem späteren Zeitpunkt (ca. 2029) errichtet und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die einzelnen Leistungen sind detailliert in den Vergabeunterlagen beschrieben, insbesondere in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen), sowie dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung). Gem. Massenbilanz ist für die Herstellung der Betriebsabschnitte 4.1 und 4.2 insgesamt ca. 120.000 m³ Boden auszuheben. Ca. 36.500 m³ hiervon sollen als technische Barriere wiederverwendet werden, weitere ca. 30.500 m³ sollen beim Bau der mineralischen Dichtung inkl. der Randwälle verwendet werden. Als Verbesserung der geologischen Barriere und technische Maßnahme als Ersatz für die geologische Barriere wird gem. DepV, Anhang 1, eine künstliche mineralische Barriere hergestellt Der Aufbau des vorgesehenen Basisabdichtungssystem ist detailliert in den Vergabeunterlagen beschrieben. Wie beschrieben wird der BA 4 in drei Betriebsabschnitten hergestellt. Der 1. Betriebsabschnitt wird an den BA 3.1 anschließen und eine Breite von ca. 90 m aufweisen, der 2. Betriebsabschnitt schließt nahtlos an den ersten an und erstreckt sich bis zum Knick im Längsgefälle von 1,5 % auf 1,0 %. Solange Betriebsabschnitte unbelegt sind, sollen die Felder hydraulisch voneinander getrennt werden, um den Zufluss zur SiRA zu begrenzen. Hierfür werden provisorisch aufgestellte Dichtungsbahnen angeschweißt, der Ablauf durch die Sickerwasserohre wird durch einen Schieber begrenzt

CPV 45222110Frist 8. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Auftraggeber wird das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 127 GWB alleine nach dem Angebotspreis gemäß des vom Bieter ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (Anlage D05) ermitteln. Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit dem geringsten Angebotspreis.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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