Wartung und Weiterentwicklung des AWplus-Bestandssystems
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung schreibt die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des IT-Systems AWplus aus. Das System dient der digitalen Bearbeitung von Vorgängen nach § 18a LuftVG, wie etwa Meldungen von Flugsicherungseinrichtungen oder Bauvorhaben. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 730 Tagen und soll nahtlos zum 1. Dezember 2026 übernommen werden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
AWplus-Benutzeroberfläche mit Postgres mit PostGIS -Datenbank-Kompatibilität und Schnittstellenfunktionalitäten. Im Rahmen dieser Vergabe werden die Übernahme, Pflege und Weiterentwicklung des AWplus-Bestandssystems ausgeschrieben. Ein Schwerpunkt liegt auf der Pflege und Wartung, sowie der Weiterentwicklung der AWplus-Anwendung. Die Übernahme muss für den fortlaufenden Weiterbetrieb nahtlos zum 01.12.2026 erfolgen.
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sucht einen IT-Dienstleister für die Betreuung des Systems AWplus. Dieses System wird genutzt, um Bauvorhaben und andere flugsicherungsrelevante Vorgänge digital zu verwalten und zu bearbeiten, inklusive einer Kartenansicht für Anlagenschutzbereiche. Der Auftrag umfasst die Übernahme des laufenden Betriebs, die Wartung sowie die technische Weiterentwicklung der Software, die auf einer Postgres-Datenbank mit PostGIS-Erweiterung basiert. Die Übernahme muss bis zum 1. Dezember 2026 abgeschlossen sein, um einen reibungslosen Weiterbetrieb zu gewährleisten.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB (z.B. Korruption, Betrug, Geldwäsche)
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Insolvenzfreiheit
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten
- Erklärung zur Einhaltung von Arbeitsstandards (keine Kinderarbeit/Menschenhandel)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Korruption: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Betrug: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist o. die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde Soweit gesetzlich zulässig, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung von Unterlagen nach seinem Ermessen vor.
Aufteilung in Lose
1 LotDas AWplus-Bestandssystem dient der Verwaltung und Bearbeitung folgender Vorgänge für private, geschäftliche und militärische Zwecke innerhalb Deutschlands: - Meldungen von Flugsicherungseinrichtungen - Geplante Bauvorhaben - Vorhaben im Rahmen Träger öffentlicher Belange Es erfolgt die vollumfängliche und abschließende digitale Bearbeitung von Vorgängen nach § 18a LuftVG. Darüber hinaus beinhaltet das System eine 2D-Karte aller Anlagenschutzbereiche von zivilen Flugsicherungseinrichtungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend beinhaltet das AWplus-System eine 3D-Vorprüfungsapplikation zwecks Ermittlung, ob ein (geplantes) Bauwerk in einem Anlagenschutzbereich liegt.
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung