Automatisierte Anstellsysteme mit motorisierten Schwenktüren zur Passagiersteuerung
Was wird ausgeschrieben
Die Flughafen Hamburg GmbH schreibt die Ausweitung automatisierter Anstellsysteme am gesamten Flughafenstandort aus. Ziel ist die Integration technischer Komponenten in bestehende Flächen zur automatisierten Unterstützung der Passagiersteuerung. Das System soll mittels motorisierter Schwenktüren den Personenfluss in Warteschlangen automatisch steuern und eine bedarfsgerechte, effiziente Lenkung der Passagierströme ermöglichen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ziel der Flughafen Hamburg GmbH ist es, im Rahmen dieser Ausschreibung die Ausweitung automatisierter Anstellsysteme am gesamten Standort umzusetzen. Hierzu sollen technische Komponenten in die bestehenden Flächen integriert werden, um auf Basis vorgegebener Parameter eine automatisierte Unterstützung der Passagiersteuerung zu ermöglichen. Im Fokus steht der Einsatz eines Systems, das mithilfe motorisierter Schwenktüren den Personenfluss in Warteschlangen automatisch steuert und so eine bedarfsgerechte, effiziente Lenkung der Passagierströme sicherstellt.
Der Flughafen Hamburg vergibt die Beschaffung und Installation automatisierter Anstellsysteme zur Passagiersteuerung. Das System besteht aus motorisierten Schwenktüren, die den Personenfluss in Warteschlangen automatisch regulieren und so eine effiziente Lenkung der Passagierströme ermöglichen. Die technischen Komponenten sollen in die bestehenden Flächen am Flughafen integriert werden. Die Umsetzung ist für den gesamten Standort geplant, wobei die Anlage auf Basis vorgegebener Parameter automatisch arbeiten soll. Bewerber müssen unter anderem die Nachweise zur Zahlungsfähigkeit, keine Insolvenzverfahren, keine schweren Verfehlungen sowie die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorweisen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Zahlungsfähigkeit und kein Insolvenzverfahren
- Keine schweren Verfehlungen nach § 124 GWB
- Keine Verstöße gegen Arbeitsrecht (AEntG, MiLoG) in den letzten zwei Jahren
- Keine Sanktionierungen nach EU-, UN-, US-, UK- oder Schweizer Recht
- Keine Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Aufteilung in Lose
1 LotZiel der Flughafen Hamburg GmbH ist es, im Rahmen dieser Ausschreibung die Ausweitung automatisierter Anstellsysteme am gesamten Standort umzusetzen. Hierzu sollen technische Komponenten in die bestehenden Flächen integriert werden, um auf Basis vorgegebener Parameter eine automatisierte Unterstützung der Passagiersteuerung zu ermöglichen. Im Fokus steht der Einsatz eines Systems, das mithilfe motorisierter Schwenktüren den Personenfluss in Warteschlangen automatisch steuert und so eine bedarfsgerechte, effiziente Lenkung der Passagierströme sicherstellt. Die Steuerung des Personenflusses erfolgt automatisiert auf Grundlage der Daten des bereits eingesetzten XOVIS-Systems sowie unter Berücksichtigung von Informationen zu geöffneten Prozessstellen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality40%
siehe Ausschreibungsunterlagen
- price60%
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung