Autobahn-Reparaturarbeiten Passau Nord - Pocking (Asphaltfräsen und -einbau)
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Südbayern) vergibt Reparaturleistungen für einen Abschnitt der Autobahn zwischen Passau Nord und Pocking. Das Los umfasst ca. 225.000 m² Asphaltfräsen sowie die Herstellung von ca. 220.000 m² SMA 22 B S (Tragdeckschicht) und ca. 225.000 m² SMA 11 S (Deckschicht). Die Ausführung erfolgt unter laufendem Verkehr mit entsprechender Verkehrssicherung. Angebotsfrist ist der 02.06.2026.
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D.RE U Reparaturlos Großflächen 2026, Reparaturlos 2026 Passau Nord - Pocking
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern vergibt Reparaturarbeiten für einen Autobahnabschnitt zwischen Passau Nord und Pocking in Niederbayern. Bei diesem Auftrag handelt es sich um Großflächenreparaturen auf der Autobahn, konkret um das Fräsen von rund 225.000 Quadratmetern Asphalt und den Einbau von zwei neuen Asphaltschichten (SMA 22 B S und SMA 11 S) auf jeweils über 200.000 Quadratmetern. Die Arbeiten müssen unter Verkehrssicherung erfolgen, da die Autobahn während der Bauarbeiten weiter befahrbar bleiben soll. Der geschätzte Auftragswert liegt im mittleren einstelligen Millionenbereich. Bieter müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB vorliegen und die gesetzlichen Sozialversicherungs- sowie Steuerpflichten erfüllt wurden.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis Erfüllung Sozialversicherungspflichten (§ 123 GWB)
- Nachweis Erfüllung Steuer- und Abgabenpflichten (§ 123 GWB)
- Nachweis keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 124 GWB)
- Eignung nach VOB/A nachzuweisen
- Verkehrssicherung bei Autobahnarbeiten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotReparaturlos 2026 Passau Nord - Pocking Verkehrssicherung, Asphaltarbeiten - ca. 225.000,00 m2Asphalt fräsen - ca. 220.000,00 m2 SMA 22 B S herstellen - ca. 225.000,00 m2 SMA 11 S herstellen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung