TED·272596-2026

Austausch und Erweiterung einer Brandmeldeanlage im Gebäude 22.21

Universitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorf, GermanyVeröffentlicht 21. Apr. 2026
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Universitätsklinikum Düsseldorf vergibt die Erweiterung und Migration der Brandmeldeanlage im Gebäude 22.21. Der Austausch der bestehenden Brandmeldetechnik ist zwingend erforderlich, zusätzlich soll die Anlage auf alle bisher nicht überwachten Flächen des Gebäudes erweitert werden. Die Migration erfolgt auf das Nachfolgesystem FS20 mit Integration in den bestehenden vernetzten Anlagenverbund. Aufgrund der einheitlichen Anlagenstruktur ist das UKD auf Siemens-Produkte festgelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Erweiterung und Migration der Brandmeldeanlage Geb. 22.21. Der Austausch der bestehenden Brandmeldetechnik im Geb. 22.21 ist zwingend erforderlich. Im Zuge dessen ist zudem die Erweiterung der Brandmeldeanlage auf alle bisher nicht überwachten Flächen des Gebäudes notwendig. Aufgrund der einheitlichen Anlagenstruktur ist das UKD seit vielen Jahren auf das Fabrikat Siemens festgelegt. Ein Mischbetrieb unterschiedlicher Hersteller ist technisch nicht möglich. Zudem ist ausschließlich der Hersteller selbst dazu zertifiziert die Anlagen zu Warten und Instand zu setzen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Universitätsklinikum Düsseldorf lässt die Brandmeldeanlage im Gebäude 22.21 erneuern und erweitern. Konkret bedeutet das: Die bestehende Brandmeldetechnik wird komplett ausgetauscht und zusätzlich werden alle bisher nicht überwachten Bereiche des Gebäudes mit der Brandmeldeanlage abgedeckt. Das UKD betreibt alle Brandmeldeanlagen in einem vernetzten Verbund, der über ein zentrales Gefahrenmanagementsystem gesteuert wird – deshalb ist die vollständige Kompatibilität aller Anlagen extrem wichtig. Da die bestehende Anlage von Siemens stammt und ein Mischbetrieb verschiedener Hersteller technisch nicht möglich ist, kann nur Siemens selbst die Anlage warten und instand setzen. Die Migration soll auf das Nachfolgesystem FS20 erfolgen.

Security ServicesBuilding AutomationHealthcareHealthcareGovernmentFacilities ManagementFire Alarm SystemSystem MigrationBuilding AutomationSiemensHealthcare FacilitiesFacility ManagementSafety Systems
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Zertifizierung als Siemens-Partner für Brandmeldeanlagen
  • Nachweis über Erfahrung mit der Migration von Brandmeldeanlagen im Krankenhausbereich
  • Fähigkeit zur Integration in bestehende Gefahrenmanagementsysteme
  • Kenntnisse im vernetzten Anlagenverbund von Brandmeldeanlagen
  • Referenzen für vergleichbare Projekte im öffentlichen Gesundheitswesen

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Austausch und Erweiterung der Brandmeldeanlage - Geb. 22.21

Am Universitätsklinikum Düsseldorf werden sämtliche Brandmeldeanlagen in einem vernetzten Anlagenverbund betrieben und über ein zentrales Gefahrenmanagementsystem gesteuert und überwacht. Zur Sicherstellung eines einheitlichen, durchgängigen und betriebssicheren Systems ist die vollständige Kompatibilität aller angeschlossenen Anlagen zwingend erforderlich. Die Migration auf das Nachfolgesystem FS20 sowie die Integration in den bestehenden Anlagenverbund kann ausschließlich durch den Systemhersteller erfolgen. Nur der Hersteller ist berechtigt und technisch in der Lage, die erforderliche Parametrierung, Inbetriebnahme sowie Anpassung der bestehenden Systemstruktur vorzunehmen. Dies wird durch die Stellungnahme der Siemens AG vom 04.02.2025 ausdrücklich bestätigt. Ein Einsatz von Systemen anderer Hersteller ist aus technischen Gründen nicht möglich, da: - keine Kompatibilität zum bestehenden Gefahrenmanagementsystem gegeben ist, - die Einbindung in den bestehenden Anlagenverbund nicht sichergestellt werden kann, - zentrale Steuerungs-, Überwachungs- und Alarmierungsfunktionen beeinträchtigt würden, - erhebliche Risiken für Betriebssicherheit und Betreiberverantwortung entstehen würden. Aus technischer Sicht liegt somit ein Alleinstellungsmerkmal im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV vor, da ausschließlich ein Unternehmen in der Lage ist, die Leistung unter Einhaltung der bestehenden Systemarchitektur sowie der betrieblichen Anforderungen zu erbringen.

CPV 50000000, 31625200
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert