Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: WEBA Schulausstattung GmbH +1 weitere

Auftragswert

€306k

Zuschlag am

6. Juli 2026

TED·531894-2026

Lieferung und Montage von Schulmobiliar und Fachraumausstattung für das Schulzentrum Schönkirchen

Schleswig-Holstein
Heikendorf, Germany·Veröffentlicht 31. Juli 2026
SchulausstattungMöbel und EinrichtungÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchulmobiliarFachraumausstattungOeffentliche VerwaltungBildungswesenMoebellieferung
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Schönkirchen schreibt die Ausstattung der Fachräume für Werken, Technik und Musik im Schulzentrum Schönkirchen aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Möbeln, Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen für die Grund- und Gemeinschaftsschule sowie das Förderzentrum. Die Beschaffung ist in fünf Lose unterteilt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung und Montage von Schulmobiliar für das Schulzentrum in Schönkirchen

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Schönkirchen modernisiert die Fachräume ihrer Bildungseinrichtungen, konkret der Grund- und Gemeinschaftsschule sowie des Förderzentrums im Augustental. Gesucht wird ein Anbieter für die Lieferung und Montage von Schulmöbeln, speziellen Unterrichtswerkzeugen und technischen Maschinen für die Bereiche Werken, Technik und Musik. Das Projekt ist in fünf separate Lose unterteilt, die sich auf die unterschiedlichen Schultypen und Ausstattungsarten verteilen. Dies ermöglicht es spezialisierten Anbietern, sich gezielt auf einzelne Bereiche zu bewerben.

Lose

Aufteilung in Lose

5 Lote
LOT-0001Sonstige Ausstattung GGS

Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten. Im Los 1 geht es um die sonstige Ausstattung der Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen.

CPV 39160000, 39000000
LOT-0002Möbel GGS

Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten. Im Los 2 geht es um die Möbel der Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen.

CPV 39160000, 39000000
LOT-0003Sonstige Ausstattung Förderzentrum

Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten. Im Los 3 geht es um die sonstige Ausstattung des Förderzentrums Schönkirchen.

CPV 39160000, 39000000
LOT-0004Möbel Förderzentrum

Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten. Im Los 4 geht es um die Möbel des Förderzentrums Schönkirchen.

CPV 39160000, 39000000
LOT-0005Musikraum GGS

Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten. Im Los 5 geht es um den Musikraum der Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen.

CPV 39160000, 39000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 31. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an WEBA Schulausstattung GmbH +1 weitere · €306k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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